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21. Mai 2012 | 13:15 Uhr

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Polizist gab Daten an Bordellbesitzer - Geldstrafe

Koblenz (dpa/lrs) - Weil er in 18 Fällen Dienstgeheimnisse an einen Bordellbesitzer verraten hat, muss ein Polizist insgesamt 10 800 Euro Strafe zahlen. Das entschied das Landgericht Koblenz am Mittwoch. Der 58-jährige Oberkommissar aus Straßenhaus im Westerwald hatte zwischen Mai 2008 und August 2009 Daten aus dem Informationssystem «Polis» der Polizei, dem Verkehrsinformationssystem des Kraftfahrtbundesamtes («Zevis») und dem Einwohner-Informations-System («Ewois») recherchiert und an einen 64-Jährigen aus dem Rotlichtmilieu weitergegeben. Die Strafe teilten die Richter in 180 Tagessätze zu je 60 Euro auf. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Mildernd werteten die Richter, dass der Mann seine Tat bereue. Zudem sei er von Beginn des Prozesses an geständig gewesen. Der vorsitzende Richter Thomas Metzger sprach von einer groben Fahrlässigkeit, einen Vorsatz sah das Gericht nicht.

Eine Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten hätte automatisch dazu geführt, dass der 58-Jährige aus dem Dienst entlassen worden wäre. Dies sei aus Sicht des Gerichts nicht die angemessene Sanktion, sagte Metzger mit Blick auf ein laufendes Disziplinarverfahren. Darüber müssten aber andere entscheiden.

Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese sah einen erheblichen Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht und hatte sich für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung ausgesprochen. Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von zehn oder elf Monaten auf Bewährung plädiert.

Der Oberkommissar selbst hatte die Taten zum Abschluss des Prozesses bedauert. «Es ist mir bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe, ich kann ihn aber nicht mehr rückgängig machen», sagte er. Es tue ihm leid, dass er seine Polizeikollegen enttäuscht habe.

Ursprünglich war auch der 64-jährige Mann aus dem Rotlichtmilieu in dem Prozess angeklagt. Er fehlte aber bei Prozessbeginn wegen Krankheit, sein Verfahren wurde abgetrennt. Der Mann aus Kleinmaischeid (Kreis Neuwied) muss sich wegen Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten in vier Fällen verantworten. Die Verfahren gegen drei Frauen aus dem Umfeld des 64-Jährigen waren gegen Arbeitsauflagen eingestellt worden. Sie müssen binnen sechs Monaten zwischen 100 und 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.