Allgemeine Geschäftsbedingungen der RNF GmbH

1 – Geltung / Allgemeines

1.1 – Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von der RNF GmbH durchgeführten und angebotenen Services, Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge eines Auftraggebers.

1.2 – Die AGB dienen der klaren Definition & Kommunikation der Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der RNF GmbH gelten. Eventuelle Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Abweichende Vereinbarungen, welche schriftlich niedergelegt wurden, gehen den AGB vor.

 

2 – Vertragsschluss

2.1 – Angebote der RNF GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die RNF GmbH ist in der Annahme des Angebots des Kunden frei. Der Vertrag kommt in der Regel durch schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und Annahme dieses Auftrags durch die RNF GmbH zustande. Die RNF GmbH bestätigt den Auftrag in schriftlicher Form per E-Mail.

2.2 – Im Verlauf der angebotenen Produktion entstandene Mehr – oder Minderkosten werden ereignisnah kommuniziert und bei der Schlussrechnung berücksichtigt. Diese Regelung betrifft alle Leistungsangebote.

 

3 – Nutzungs – und Urheberrecht

3.1 – Der RNF GmbH steht das ausschließliche Urheberrecht an allen Produktionen, während einer Produktion entstandenen Bildern, Videoaufnahmen, Making-of-Einblicken und ähnlichem, welche im Rahmen des jeweiligen Auftrages angefertigt wurden, zu.

3.2 – Die RNF GmbH überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den fertiggestellten Werken & Produktionen auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet generell die kommerzielle Nutzung innerhalb des vor- gesehenen Rahmens laut der jeweiligen, der Rechnung beiliegenden oder in der Rechnung oder im Angebot aufgeführten, Nutzungsrecht-Erklärung.

3.3 – Alle Veränderungen und Bearbeitungen der gelieferten Werke & Produktionen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die RNF GmbH. Rechteweitergabe an Dritte durch den Auftraggeber bedürfen ebenso der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der RNF GmbH. Bei Verstößen und kommerzieller Nutzung der Werke & Produktionen ohne Genehmigung wird eine Vertragsstrafe in vierfacher Höhe des für dieses Projekt festgelegten Honorars fällig. Hierzu erfolgt keinerlei vorherige Warnung, im Falle eines Verstoßes wird die Vertragsstrafe sofort fällig.

3.4 – Generell gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über.

3.5 – Es besteht von Seiten des Auftraggebers grundsätzlich kein Anspruch auf das von der RNF GmbH erstellten Rohmaterial. Gesonderte Regelungen bedürfen der schriftlichen Form.

3.6 – Grundsätzlich behält die RNF GmbH uneingeschränkt das Recht, eine selbstgetroffene Auswahl der Arbeiten zu Präsentation & Werbezwecken der eigenen Arbeit zu nutzen. Diese Nutzung obliegt keinerlei Einschränkungen, natürlich unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen oder Interna des Auftraggebers.

3.7 – Der Auftraggeber spricht die RNF GmbH von sämtlichen Rechten Dritter frei. Es besteht für jedes Projekt die Möglichkeit, dieser Nutzung zu widersprechen. Dies bedarf der schriftlichen Form.

3.8 – Individuelle Abweichungen der Nutzungs-, Urheberrechte & möglichen Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

4 – Nutzung von Mietsachen

4.1 – Der Kunde hat eine Mietsache der RNF GmbH bei Übergabe auf ihre Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Ansprüche des Kunden aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, sofern der Kunde den Mangel nicht bei Übergabe gegenüber der RNF GmbH darstellt.

4.2 – Der Kunde ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für den Betrieb der von ihm angebotenen / zur Verfügung gestellten Veranstaltungsräume verantwortlich.

4.3 – Während einer Pandemie ist der Kunde für die Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Produktion geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

4.4 – Der Kunde ist verpflichtet, für eine störungsfreie Stromversorgung der von der RNF GmbH zur Verfügung gestellten Technik zu sorgen. Er haftet verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden aufgrund unzureichender Stromversorgung oder Überspannung.

4.5 – Der Kunde ist verpflichtet, die Technik der RNF GmbH vor Witterungseinflüssen zu schützen. Er haftet verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden durch Wettereinfluss.

4.6 – Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten erfolgen ausschließlich durch die RNF GmbH oder einen durch die RNF GmbH beauftragten Fachbetrieb. Soweit die Arbeiten nicht auf normale vertragsübliche Abnutzung zurückzuführen sind, hat der Kunde die anfallenden Kosten zu tragen.

4.7 – Der Kunde hat die RNF GmbH über etwaige Schäden, Verlust oder Diebstahl der Mietsache unverzüglich zu informieren und alle zur Schadensminderung und Beweissicherung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Zudem hat der Kunde durch Dritte verursachte Schäden und Diebstahl unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.

 

5 – Stornierung

5.1 – Die RNF GmbH räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, gegen Zahlung einer Abstandsgebühr nach dieser Ziffer bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Mietsache per Erklärung in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Ein späteres Rücktrittsrecht besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.

5.2 – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts wird eine Abstandsgebühr wie folgt ohne gesonderte Rechnung zur sofortigen Zahlung fällig:

Bei Rücktritt bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Mietzeit hat der Kunde eine Abstandsgebühr in Höhe von 10% des Gesamtauftragswertes, bestehend aus Mietzins und Vergütung für über die Vermietung hinausgehend vereinbarte Leistungen und Lieferungen zu leisten.

Bei Rücktritt bis spätestens 2 Tage vor Beginn der Mietzeit hat der Kunde eine Abstandsgebühr in der Höhe von 30% des Gesamtauftragswertes, bestehend aus Mietzins und Vergütung für über die Vermietung hinausgehend vereinbarte Leistungen und Lieferungen zu leisten. Bei Rücktritt bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit hat der Kunde eine Abstandsgebühr  in der Höhe von 100% des Gesamtauftragswertes, bestehend aus Mietzins und Vergütung für über dieVermietung hinausgehend vereinbarte Leistungen und Lieferungen zu leisten.

 

6 – Bereitstellung und Archivierung von  Foto-, Video- und/oder Audiomaterial durch den Kunden 

6.1 – Der Kunde stellt der RNF GmbH nur solche Inhalte zur Verfügung, für die er die erforderlichen Rechte zur unbeschränkten Veröffentlichung, Verbreitung und Vervielfältigung besitzt. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Leistungsschutz-, Marken oder Eigentumsrechte, die auch die Verwendung durch Dritte abdecken.

6.2 – Der Kunde sichert zu, im Besitz von Persönlichkeitsrechten der in den Produktionen der RNF GmbH inkl. Publikum auftretenden Personen zu sein, insofern die Zustimmung hierzu notwendig ist (Audio/Video).

6.3 – RNF hält alle projektrelevanten Inhalte während einer Auftragsproduktion zur Nachbearbeitung bereit. Abstimmungen erfolgen über Freigabelinks. Nach der vom Kunden freigegebenen Filmversion werden die Schnitt-Projektdaten inkl. Rohmaterial 14 Tage vorgehalten. Soweit keine kostenpflichtige Archivierung angefordert wurde, werden alle Daten danach bei RNF gelöscht. Die finale, freigegebene Filmversion bleibt im RNF-Archiv erhalten.

 

7 – Haftungsausschluss

7.1 – Die RNF GmbH haftet nicht für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der über die RNF-Informationskanäle zugänglichen Informationen.

7.2 – Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet RNF GmbH für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei nachweislichem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.3 – Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

7.4 – Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die RNF GmbH, sowie die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die RNF GmbH nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, Quarantäne, höhere Gewalt etc.), kein Mitarbeitender der RNF GmbH zu dem vereinbarten Termin erscheint bzw. zu spät eintrifft, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall kommen, so darf die RNF GmbH versuchen, einen ebenso qualifizierten Mitarbeitenden als Ersatz einzusetzen, sodass der Kunde am Tag des Auftrags nicht ohne qualifizierte Kraft bleibt sowie um die hier vereinbarten Pflichten zu erfüllen. In dem Falle, dass der Kunde den von der RNF GmbH bestimmten Mitarbeitenden nicht akzeptiert, kann der Kunde entscheiden, die Vereinbarung für diesen Fall zu beenden und erhält eventuelle, für diesen Produktionstag gezahlte Anzahlungen zurück. Dies gilt nicht für Anzahlungen, welche für die externe Zumietung von Equipment gesetzt waren.

7.5 – Die RNF GmbH übernimmt keinerlei Haftung bzw. Garantie für gesendete Änderungswünsche, Terminabsprachen, Vertragsdetails, Buchungsanfragen, Buchungen oder Ähnliches, welche über soziale Medien, Messenger, WhatsApp und Co. gesendet werden. Anfragen jeder Art sind telefonisch oder per E-Mail an die offiziellen E-Mail-Adressen einzureichen.

7.6 – Die RNF GmbH ist für den gesamten Inhalt von Web-Seiten Dritter auf die in direkter oder indirekter Weise auf rnf.de und deren Unterseiten verwiesen wird, nicht verantwortlich.

7.7 – Sonderzusatz Livestreaming: Eine Zusicherung für eine mögliche Umsetzung durch eine konstant bestehende Verbindung kann nur nach einem Verbindungscheck vor Ort erfolgen. Bei Einsatz unserer LTE-Bündelungs-Lösung der in Deutschland gängigen Provider (Vodafone, Telekom, O2) kann die RNF GmbH bei Ausfällen oder situationsbedingten Beschränkungen durch die Provider keine Haftung für eine dauerhaft bestehende Verbindung übernehmen.

7.8 – Die RNF GmbH ist mit ihrem Personal und der eingesetzten Technik Bestandteil der kritischen Infrastruktur (KRITIS). Die RNF GmbH behält sich in Sondersituationen vor, bereits laufende  Dienstleistungen einer Kundenproduktion zugunsten einer Informationspflicht mit sofortiger Wirkung einzustellen. Die beauftragten Leistungen werden nach Möglichkeit ereignisnah nachgeholt. Die RNF GmbH wird in einem solchen Fall von Ansprüchen des Auftraggebers freigestellt.

7.9 – Hinweis auf das Verbraucherschlichtungsverfahren: Aufgrund des am 01.02.2017 in Kraft getretenen §36 Abs. 1 VSBG weist die RNF GmbH darauf hin, dass sie nicht am Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz teilnimmt.

 

8 – Vergütungen

8.1 – Für die Herstellung des Werkes oder der Produktion wird anhand eines vorher kalkulierten und mit dem Auftraggeber ausgehandelten Aufwands ein Honorar vereinbart. Dieses Honorar baut auf Tagessätzen oder Pauschalangeboten auf, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % sowie eventueller Reisekosten.

8.2 – Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen sind ‒ wenn nicht anders angegeben ‒ innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Filme, Bilder, Designs und Rechte Eigentum der RNF GmbH.

8.3 – Wird die vorgesehene Zeit zur Durchführung des Auftrags, die RNF GmbH nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Zeitrahmen anhand des geschätzten Aufwands vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.

8.4 – Mit Eintritt des Zahlungsverzuges durch Mahnung oder Zahlungsfristablauf ist die GmbH RNF berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.5 – Die RNF GmbH ist bei einem Zahlungsverzug berechtigt, für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro zu erheben, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.6 – Bei einem Zahlungsverzug kann die RNF GmbH die Ausführung eines Auftrags solange aussetzen oder unterlassen, bis vom Auftraggeber der ausstehende Betrag auf ihrem Bankkonto eingegangen ist. Außerdem hat der Auftraggeber den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

8.7 – Die RNF GmbH berechnet für die An-/Abfahrt zu allen Produktionsstätten 0,60 €/km. Die Einschaltpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. 19%, die in den Rechnungen gesondert ausgewiesen wird.

8.8 – Rüst, Auf – und Abbauzeiten sowie An – und Abfahrten zu und von der Produktionsstätte zählen zur Produktionszeit.

 

9 – Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Nebenabreden und salvatorische Klausel

9.1 – Vertragsverhältnisse mit der RNF GmbH unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Heidelberg ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche ausschließliche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsvereinbarungen gelten nicht für alle nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten oder wenn für die Klage vom Gesetz ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.2 – Nebenabreden, Vereinbarungen zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Heidelberg, 29. September 2023