Do, 29.06.2023 , 09:55 Uhr

Baden-Württemberg: Junge Liberale bemängeln Bürokratie für Shisha-Bars

Shisha-Bars prägen in vielen Städten immer stärker das Stadtbild. Doch der Wasserpfeifenmarkt leidet unter zu vielen Regeln und Bürokratie, kritisieren die Jungen Liberalen.

«Bürokratie in der Pfeife rauchen?» – die Jungen Liberalen fordern unter diesem Titel eine Abschaffung mehrerer Auflagen für Shisha-Bars. Das bestehende Verkaufsverbot für Barbetreiber und Händler für Mengen über 25 Gramm etwa müsse abgeschafft werden, heißt es in einem Antrag des Juli-Landesvorstands für den Parteitag der Südwest-Liberalen am 8. Juli in Heidenheim.

Das Verkaufsverbot führe zu «rein staatlich verursachten Preissteigerungen» für Händler, Barbetreiber und Konsumenten. «Zudem wird durch die Verordnung wesentlich mehr Verpackungsmüll verursacht, der schlecht oder nicht recycelfähig ist.»

Seit Juli 2022 gilt eine umstrittene Verpackungsvorschrift, nach der Shishatabak-Firmen nur noch 25-Gramm-Packungen und nicht mehr die jahrelang üblichen 200- oder 1000-Gramm-Behältnisse herstellen dürfen. Mit dieser Änderung sollte der Steuerhinterziehung ein Riegel vorgeschoben werden. Shisha-Bars kauften lange Zeit große Packungen ein und verkauften dann kleine Portionen weiter, die in die Wasserpfeifen gefüllt wurden.

Dabei hätte eine Bar mehr Tabaksteuern zahlen müssen als sie es beim Kauf einer großen Packung getan hat. Der Zoll kontrollierte in der Vergangenheit immer wieder Shisha-Bars und stellte Verstöße fest. Mit dem Verbot der Großpackungen sollte die Situation verbessert werden.

Die Logik der Reform: Wenn die Packungen so klein sind, dass ihr Inhalt nicht mehr für mehrere Portionen reicht, kann auch nicht mehr gegen das sogenannte Vereinzelungsverbot verstoßen werden. In einen Shisha-Kopf passen grob gesagt 20 Gramm Tabak – also etwas weniger als in einer 25-Gramm-Packung enthalten ist.

Die Julis in Baden-Württemberg fordern zudem eine Abschaffung des sogenannten Mischverbots, das Barbetreibern verbiete, Tabaksorten mit Geschmack bei der Zusammensetzung zu mischen. Das Mischen sei aber üblich und dem Mischen verschiedener Säfte bei alkoholhaltigen Cocktails vergleichbar, heißt es in dem Antrag. Dessen Verbot zeuge vom Unverständnis des Gesetzgebers gegenüber dem Wasserpfeifengebrauch. (dpa)

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