Do., 27.07.2023 , 09:18 Uhr

Baden-Württemberg: „Kommunale Intelligenz“ - Gemeinden wollen Freiheit bei Wärmeplanung

Bis Ende des Jahres müssen die größeren Städte im Land eine Wärmeplanung vorlegen. Die Bundesregierung plant, diese Pflicht auch auf kleinere Gemeinden auszudehnen. Der Gemeindetag in Baden-Württemberg hat dazu eine andere Meinung.

Stuttgart. Die Kommunen in Baden-Württemberg wollen mehr Flexibilität bei der Aufstellung von Wärmeplänen, vor allem in kleinen Gemeinden. «Wir würden uns in einigen Punkten mehr kommunale Beinfreiheit wünschen», sagte der Präsident des Gemeindetages, Steffen Jäger, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Konkret stören sich die Gemeinden an Plänen der Bundesregierung, eine Wärmeplanung auch für kleinste Gemeinden verpflichtend zu machen.

Das macht aus Sicht der Gemeinden nur wenig Sinn. «Wir finden es schwierig, dass die Planungspflicht auf alle Kommunen ausgeweitet werden soll – auch auf Gemeinden unter 10 000 Einwohner. Das wird mit Blick auf die Planungskapazitäten, die ja endlich sind, dazu führen, dass wir sehr viel für die Schublade planen», befürchtet Jäger.

Aus Sicht des Gemeindetages wäre mehr Flexibilität nötig. «Wir sollten es Gemeinden unter 10 000 Einwohnern überlassen, selbst zu entscheiden, ob sie eine Wärmeplanung für sinnvoll halten – dies dann aber unter den gleichen Unterstützungsbedingungen wie bei den größeren Kommunen», sagte Jäger. Die Kommunalpolitik wisse meist am besten, welche Gebiete für ein Wärmenetz in Betracht kämen, wo es beispielsweise Abwärme von Industrieunternehmen oder aus der Landwirtschaft gebe. «Dann haben wir eine große Chance, dass vorrangig Gebiete geplant werden, die auch realisiert werden können. Ich nenne das gerne KI: kommunale Intelligenz», sagte Jäger.

Auf dem Weg zum klimafreundlicheren Heizen sollen nach dem Willen des Bundesbauministeriums auch kleinste Kommunen künftig Wärmepläne vorlegen müssen – und zwar ein halbes Jahr früher als bisher angenommen. Das geht aus einem aktualisierten Gesetzentwurf des Ministeriums hervor. Den Plänen zufolge sollen Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern bis Mitte 2026 Zeit bekommen. Alle anderen Kommunen müssen ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2028 vorlegen.

In Baden-Württemberg müssen die Großen Kreisstädte bereits bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Damit werden laut Umweltministerium 50 Prozent der Einwohner des Landes abgedeckt. Mit den Wärmeplänen soll etwa erfasst werden, wie die Gebäude bislang beheizt sind und wie dies in Zukunft klimaneutral geschehen soll – ob es etwa ein Fernwärmenetz gibt. Auf der Basis sollen Hausbesitzer dann ihre Investitionsentscheidungen treffen können. (dpa)

 

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