Sa., 28.12.2024 , 12:10 Uhr

Baden-Württemberg: Messerangriffe im Südwesten - Ministerium rechnet mit Anstieg

Die Zahl der Straftaten, bei denen ein Mensch in der baden-württembergischen Öffentlichkeit mit einem Messer bedroht, verletzt oder gar getötet wurde, könnte laut Landesinnenministeriums zugenommen haben. Es sei mit Blick auf das ablaufende Jahr mit Anstiegen bei Fällen, Tatverdächtigen und Opfern im öffentlichen Raum zu rechnen, teilte das Ministerium auf dpa-Anfrage mit.

Genaue Zahlen sollen erst mit Veröffentlichung der Jahresstatistik der Polizei im Frühjahr veröffentlicht werden.

Im vergangenen Jahr hatte es demnach 3.104 Messerangriffe gegeben, das entspricht einem Anstieg um 13,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Etwas mehr als 40 Prozent dieser Fälle fand im öffentlichen Raum statt. Von diesen entfiel etwas mehr als jeder Dritte (35,4 Prozent) auf Bedrohungen, weitere 34,5 Prozent auf gefährliche Körperverletzungen und 23 Prozent auf Raubdelikte.

Fast jeder zweite Tatverdächtige (49,2 Prozent) hatte keinen deutschen Pass. Etwa jeder dritte nichtdeutsche Tatverdächtige (32,6 Prozent) war laut Ministerium Asylbewerber oder Flüchtling.

Auch viele Opfer aus dem Ausland 

Auch unter den Opfern ist die Zahl der Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Jahr 2023 hoch gewesen. Laut Innenministerium waren 1.590 Opfer eines Messerangriffs im öffentlichen Raum keine Deutschen (39,2 Prozent). 86,5 Prozent der Bedrohten, Verletzten oder Getöteten waren männlich.

Als Messerangriff gilt nicht nur die Attacke mit einem Messer gegen eine oder einen anderen. Auch Bedrohungen mit solchen Waffen werden mittlerweile als Angriffe in der Statistik erfasst. Wird ein Messer nur mitgeführt, reicht das für die Kategorie nicht aus.

Städte wehren sich mit Messerverbotszonen

Um die Zahl der Angriffe zu bremsen, haben mehrere größere Städte Zonen eingerichtet, in denen das Mitführen von Waffen und Messern verboten ist. Neben Mannheim gibt es auch in Stuttgart, Heilbronn, Heidelberg und Ulm solche speziellen Bereiche. Nach dem Waffengesetz darf man ohnehin keine (Schreck-)Schusswaffen, Anscheinswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Elektroschocker dabeihaben.

«Waffen- und Messerverbotszonen lösen sicher nicht alle Probleme und sie sind auch kein Allheilmittel», sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) dazu. «Freilich ist jedes sichergestellte Messer und jede sichergestellte Waffe ein Sicherheitsgewinn. (dpa)

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