Fr., 06.10.2023 , 11:21 Uhr

Baden-Württemberg: Sachleistungen für Geflüchtete - Staatssekretär für einheitliche Regeln

Flüchtlinge bekommen in Deutschland mehr Geld und Leistungen als anderswo. Darauf konzentriert sich gerade die Migrationsdebatte. Baden-Württemberg will da aber nicht alleine vorangehen.

Stuttgart. In der Debatte um Sachleistungen statt Bargeld für Asylbewerber fordert das baden-württembergische Justizministerium ein bundesweites Modell zum Beispiel mit Guthaben- oder Chipkarten. «Wir stehen im Austausch mit anderen Bundesländern über Möglichkeiten zur Reduzierung von Geldleistungen, etwa durch eine Chipkarte», sagte Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Es sei wichtig, Fehlanreize für eine illegale Migration nach Deutschland abzubauen. «Das bedeutet unter anderem auch, Leistungen einzuschränken.»

Baden-Württemberg werde sich «an einem funktionierenden Modell» beteiligen, sagte Lorek. «Hier darf es aber keinen Flickenteppich geben. Ein solches Kartenmodell sollte daher bundesweit zum Einsatz kommen.»

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr hatte die Debatte angestoßen und die Länder aufgefordert, bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November den Weg für Prepaid-Bezahlkarten für Asylbewerber freizumachen. «Die irreguläre Migration muss runter – dafür müssen Bargeldauszahlungen zügig gestoppt werden», hatte Dürr der «Bild»-Zeitung gesagt. Wenn sich bis zum 6. November nichts tue, «müssen wir über Steuergelder vom Bund gar nicht erst sprechen».

Loreks Parteifreund, der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz, fordert zudem, Ausreisepflichtigen frühestens nach drei Jahren einen Anspruch auf erweiterte Leistungen bei der Gesundheitsversorgung zu geben – bisher bekommen sie ihn nach eineinhalb Jahren. «Wir dürfen keine Anreize zur Bleibe geben, wenn kein Bleiberecht in Deutschland besteht», sagte Merz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zu seinem Vorstoß.

Auch der Staatssekretär zeigte sich überzeugt davon, dass solche sogenannten Analogleistungen nicht bereits nach achtzehn Monaten, sondern erst nach einem deutlich längeren Aufenthalt eingeräumt werden dürften. «Das muss auf Bundesebene neu geregelt werden», sagte Lorek der dpa. (dpa)

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