Do., 14.10.2021 , 09:51 Uhr

Baden-Württemberg: Südwesten verschärft Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt

Baden-Württemberg verschärft mit der neuen Corona-Verordnung die Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen, wie das Sozialministerium am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen sich nicht testen lassen. Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Außenkontakt nur dann, wenn sich die Corona-Lage im Südwesten deutlich verschärft, also in der sogenannten Warn- und der Alarmstufe. Die neue Verordnung tritt an diesem Freitag in Kraft.

Schon länger bekannt ist, dass das Land auch größere Veranstaltungen ohne Maskenpflicht und Abstandsregeln erlaubt, wenn nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind. Mit diesem 2G-Optionsmodell, das es in einigen Bundesländern schon länger gibt, kann es auch wieder volle Säle und volle Fußballstadien geben. «Neben geimpften oder genesenen Personen sind auch Schülerinnen und Schüler sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zugelassen», schreibt das Ministerium. Bisher lag die Obergrenze für Großveranstaltungen bei maximal 25 000 Besuchern unter 3G-Bedingungen.

«Wir beobachten derzeit ein stabiles Infektionsgeschehen», sagte Sozialminister Manne Lucha (Grüne). «Deshalb ermöglichen wir Veranstaltern und Anbietern mit dem Optionsmodell mehr Flexibilität.» Der VfB Stuttgart und die TSG 1899 Hoffenheim haben schon angekündigt, diese Option nutzen zu wollen. Dagegen erklärte der Hotel- und Gaststättenverband im Südwesten, die meisten Betriebe würden eher daran festhalten, auch Ungeimpfte mit Corona-Test zuzulassen, «um keine Gäste auszugrenzen».

Minister Lucha warnte aber vor zu großer Sorglosigkeit: «Die Bewährungsprobe steht uns noch bevor, wenn sich die Menschen im Herbst und Winter wieder vermehrt in Innenräumen aufhalten.» Mit dem Stufenmodell samt einer Warn- und einer Alarmstufe könne man früh reagieren, wenn dem Gesundheitssystem die Überlastung drohe.

Schon bisher können Gastronomen und Veranstalter selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte oder Genesene zulassen – allerdings müssen die Gäste trotzdem Mund- und Nasenschutz tragen und auf Abstand achten. Das soll nun wegfallen. Hintergrund sind die stagnierenden Infektionszahlen und die höhere Impfquote.

Bisher hatte die Landesregierung 2G nur in dem dreistufigen Alarmsystem vorgesehen, mit dem sie auf eine mögliche Überlastung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten reagieren will. Nach dem System gilt derzeit die sogenannte Basisstufe. Die Warnstufe wird ausgerufen, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert wurden. Dann haben Ungeimpfte nur noch mit negativem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen.

Stufe drei – die Alarmstufe – gilt, sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die so genannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann haben Ungeimpfte gar keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen. (dpa/lsw/asc)

baden-württemberg Corona Verordnung

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