So., 05.12.2021 , 16:34 Uhr

Baden-Württemberg: Weitere Ausnahmen von 2G-plus-Regel

Von der seit dem Wochenende geltenden strengeren coronabedingten Zutrittsregelung soll es etliche Ausnahmen geben. Die Landregierung nimmt von der 2G-plus-Regel nicht nur wie bereits bekannt Menschen mit Boosterimpfung, sondern auch Genesene aus. Letztere müssen nachweisen, dass die Infektion maximal sechs Monate zurückliegt, teilte das Gesundheitsministerium am Sonntag weiter mit. Hintergrund ist, dass in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens auch Geimpfte und Genesene einen negativen
Corona-Test brauchen.

Weitere Ausnahmen von dieser sogenannten 2G-plus-Regel sind Geimpfte mit höchstens vor sechs Monaten abgeschlossener Grundimmunisierung. Grundlage dieser Abweichungen seien wissenschaftliche Expertisen, so das Ministerium. Die CDU-Fraktion betonte, sie habe sich dafür stark gemacht, dass auch Menschen, deren Zweitimpfung oder Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, ebenfalls von der Testpflicht befreit werden. Es dürfe keine vollständig Geimpften erster und zweiter Klasse geben.

Die SPD sprach von verspäteten, unklaren und widersprüchlichen Informationen, die die Menschen verunsicherten. „So nimmt das Vertrauen und die Akzeptanz in die Politik weiter ab. Und es ist schädlich für die weitere Pandemie-Bekämpfung im Land“, sagte Landtagsfraktionschef Andreas Stoch. So waren etwa am Freitag erst Vorteile für Booster-Geimpfte ausgeschlossen, diese wenige Stunden später aber doch gewährt worden.

Nicht geimpfte Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können noch bis zum 31. Januar 2022 über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen erhalten. Das Ressort von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) rief die Ordnungsbehörden auf, in der ersten Woche der neuen Corona-Regeln Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. (dpa/lsw/wg)

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