Do, 28.03.2024 , 14:34 Uhr

Baden-Württemberg: "Wer kifft, fährt nicht"

Auch ab dem 1. April 2024 und dem Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung gilt weiterhin: Wer kifft, fährt nicht. Der Konsum von Cannabis sei zwar erlaubt, das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis dagegen nicht. Und bereits ab einer Konzentration von 1 ng THC/ml Blutserum hat eine Fahrt unter Cannabis-Einfluss harte Konsequenzen, so der Deutscher Verkehrssicherheitsrat. Sobald der THC-Grenzwert im Blut nachgewiesen ist, liegt eine Ordnungswid­rigkeit vor. Dann droht mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei einer Drogenfahrt mit Fahrauffälligkeiten und Aus­fallerscheinungen sei das Strafmaß größer, heißt es weiter. Eine Änderung des Grenzwerts wird zwar im Cannabisgesetz angekündigt, muss aber noch vom Gesetzgeber gesondert festgelegt werden.“

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