Auch ab dem 1. April 2024 und dem Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung gilt weiterhin: Wer kifft, fährt nicht. Der Konsum von Cannabis sei zwar erlaubt, das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis dagegen nicht. Und bereits ab einer Konzentration von 1 ng THC/ml Blutserum hat eine Fahrt unter Cannabis-Einfluss harte Konsequenzen, so der Deutscher Verkehrssicherheitsrat. Sobald der THC-Grenzwert im Blut nachgewiesen ist, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Dann droht mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei einer Drogenfahrt mit Fahrauffälligkeiten und Ausfallerscheinungen sei das Strafmaß größer, heißt es weiter. Eine Änderung des Grenzwerts wird zwar im Cannabisgesetz angekündigt, muss aber noch vom Gesetzgeber gesondert festgelegt werden.“