Di., 08.04.2025 , 17:01 Uhr

Berlin/Heidelberg: Partnerin und Töchter getötet – Täter muss in Psychiatrie

Mit Armbrust und Messer tötet ein Mann auf grausame Weise seine Lebensgefährtin und die beiden gemeinsamen Töchter. Es war ein Verbrechen in einem krankhaften Wahn, steht nun für ein Gericht fest.

Nach dem grausamen Tod einer Mutter und ihrer zwei Töchter hat das Berliner Landgericht die dauerhafte Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 37-Jährige habe seine Lebensgefährtin und gemeinsamen Kinder in einem krankhaften Wahn mit Armbrust und Messer umgebracht, begründete der Vorsitzende Richter Matthias Schertz. Ohne Behandlung sei der Mann gefährlich für die Allgemeinheit.

Der gebürtige Heidelberger hatte seine 31 Jahre alte Partnerin sowie die fünf und sechs Jahre alten Mädchen laut Urteil im Oktober 2024 in der Wohnung der Familie in Berlin-Marzahn attackiert. Objektiv sei die Tat grausam, aber die subjektive Seite liege nicht vor, so der Richter. «Wenn man Wahn attestiert, kann man nicht von absichtlichem Quälen ausgehen.» Wegen der erheblichen Erkrankung könne der 37-Jährige nicht bestraft werden. Rechtlich liege ein Totschlag in drei Fällen vor. Ein Mordmerkmal sei «krankheitsbedingt nicht erfüllt».

Täter wurde in Baden-Württemberg gefasst

Der Angeklagte gestand zu Prozessbeginn vor drei Wochen. Er habe keinen Ausweg gesehen, ließ er über seine Verteidigerin erklären. Die Kinder habe er nicht quälen, sondern schützen wollen vor der Welt, die er als beängstigend empfunden habe. Er habe erst seine Partnerin getötet, dann sei er ins Kinderzimmer gegangen. «Sie hatten keine Chance».

Die Leichen der Frau und der beiden Kinder waren am 3. November 2024 in der Wohnung gefunden worden. Der mutmaßliche Täter war zu diesem Zeitpunkt den Ermittlungen nach nicht mehr in Berlin. Nach seiner Festnahme in Heidelberg wurde der Verdächtige zurück nach Berlin gebracht. Bis zur Verhandlung befand er sich in Untersuchungshaft. Bereits während des Prozesses wurde er auf Antrag seiner Anwältin vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Der 37-Jährige habe sich über Jahre hinweg dem «Müßiggang» hingegeben, hieß es weiter im Urteil. Um seine Kinder habe er sich gekümmert. Bereits vor einigen Jahren habe sich eine psychische Erkrankung manifestiert. Er habe zurückgezogen gelebt, die Frau habe ihn abgeschirmt. «Im Sommer 2024 kam es zu einer Verschlechterung, es bildete sich ein Wahn heraus.» Der Familienvater habe nur noch Gefahren für sich und seine Kinder gesehen.

Mit der Entscheidung folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

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