Di., 19.12.2023 , 13:34 Uhr

Edenkoben/Landau: Mädchen auf Schulweg entführt und missbraucht – Staatsanwaltschaft strebt Sicherheitsverwahrung für 62-Jährigen an

Edenkoben/Landau. Ein 62-Jähriger soll am 11. September 2023 ein zehnjähriges Mädchen in Edenkoben entführt und sexuell missbraucht haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Landau Anklage gegen den Mann erhoben.

Dem Mann wird zur Last gelegt, am Morgen des 11.9., gegen 7.40 Uhr, seinen Pkw auf einem von Schülern regelmäßig genutztem Feldweg in der Nähe des Schulzentrums abgestellt zu haben. Es sei davon auszugehen, dass der Mann die bereits zu diesem Zeitpunkt die Absicht hatte, ein Kind in seine Gewalt zu bringen.

Als wenig später ein zehnjähriges Mädchen alleine vorbeilief, soll er das Mädchen gepackt und in seine Auto gedrückt haben. Das Kind soll sich erfolglos gewehrt haben. Danach sei der Mann zu einem von ihm ausgewählten leerstehenden Gebäude im Landkreis Bad Dürkheim gefahren, wo es zu einem sexuellen Missbrauch des Kindes gekommen sein soll.

Zwei Verletzte bei Verfolgungsfahrt

Als der Mann gegen 9.40 Uhr mit dem Mädchen zurück Richtung Edenkoben fuhr, um das Kind in der Nähe der Schule abzusetzen, wurde der Pkw auf der L516 zwischen Maikammer und Edenkoben von nach ihm fahndenden Polizisten gesichtet. Der 62-Jährige beschleunigte das Auto, während die Polizei die Verfolgung aufnahm.

Dem Mann wird zur Last gelegt, in der Absicht, die Entdeckung des Mädchens und damit die Aufdeckung seiner Straftat zu verhindern, auf seiner Flucht durchgehend mit der jeweils möglichen Höchstgeschwindigkeit sowie grob verkehrswidrig und rücksichtslos gefahren zu sein. Der Angeschuldigte flüchtete über Kirrweiler, Venningen und Großfischlingen auf die A65 bis zu seiner Festnahme auf der B9 kurz nach der Ausfahrt Kandel-Süd.

Dabei soll er unter anderem eine von der Polizei errichtete Straßensperre in grober Weise verkehrswidrig über den Gehweg umfahren, einen vor ihm verkehrsbedingt wartenden Pkw gerammt und mehrere Verkehrsteilnehmer sowie das in seinem Auto sitzende Mädchen gefährdet haben. Sowohl die Autofahrerin, deren Auto der Angeschuldigte rammte, als auch ein Fahrradfahrer, der durch den Luftdruck des an ihm vorbeirasenden Pkw des Angeschuldigten das Gleichgewicht verlor und zu Boden fiel, wurden leicht verletzt.

Angeklagter widersetzte sich Weisungen des Landgerichts 

Neben den Sexual- und Verkehrsstraftaten vom 11.September legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten in der Anklage weitere Straftaten zur Last, unter anderem sieben Verstöße gegen Weisungen, die ihm das Landgericht Frankenthal im Rahmen der Führungsaufsicht erteilt hatte. Die Führungsaufsicht war eingetreten, nachdem der Angeschuldigte am 14. Juli 2023 nach vollständiger Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe aus der Haft entlassen worden war.

So soll der Angeschuldigte der gerichtlichen Weisung, sich bei einer therapeutischen Einrichtung vorzustellen, nicht nachgekommen sein. Außerdem soll er entgegen des richterlich angeordneten Verbots ein internetfähiges Handy besessen und genutzt haben. In drei Fällen soll der Angeschuldigte aktiv Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen haben, obwohl ihm dies ausdrücklich untersagt war. Und schließlich soll er sich in zwei Fällen entgegen des richterlichen Verbots auf dem Schulgelände des Schulzentrums Edenkoben aufgehalten und dort Schülerinnen und Schüler beobachtet haben.

Der Angeschuldigte, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat in seiner verantwortlichen Vernehmung bisher lediglich eingeräumt, sich des Mädchens am 11. September bemächtigt zu haben.

Staatsanwaltschaft sieht Gefahr für die Allgemeinheit und strebt Sicherungsverwahrung an

Die Staatsanwaltschaft Landau geht auf der Grundlage eines eingeholten Sachverständigengutachtens davon aus, dass der bereits erheblich und auch wegen Sexualstraftaten einschlägig vorbestrafte Angeschuldigte infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist und strebt daher neben der Verhängung einer Freiheitsstrafe zudem die Anordnung der Unterbringung des Angeschuldigten in der Sicherungsverwahrung an.

Da es sich bei dem Opfer der Sexualtat um ein Kind handelt, wurde die Anklage als Jugendschutzsache zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Landau erhoben. Diese hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. (dls)

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