Do., 21.09.2023 , 16:25 Uhr

Edenkoben/Mainz: Missbrauchsfall - 60 Zeugen befragt, 25 Hinweise aus Bevölkerung

An der Aufklärung und den Hintergründen im Edenkobener Entführungs- und Missbrauchsfall arbeiten die Ermittler auf Hochtouren. Auch die Wege der Justiz werden ausführlich beleuchtet.Bei den Ermittlungen im Entführungs- und Missbrauchsfall eines zehnjährigen Mädchens in Edenkoben sind bislang 60 Zeuginnen und Zeugen vernommen worden. Aus der Bevölkerung seien mehr als 25 Hinweise eingegangen, denen ebenfalls nachgegangen werde, sagte Justizminister Herbert Mertin (FDP) am Donnerstag im Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags in Mainz. Weitere Zeugenvernehmungen sollen noch folgen. Die Untersuchung der Spuren am Tatort sowie an dem sichergestellten Mobiltelefon des beschuldigten 61-Jährigen dauerten an.

Der Mann soll vor wenigen Tagen das Kind auf dem Schulweg in seinem Auto entführt und dann sexuell missbraucht haben. Der mehrfach auch wegen Sexualstraftaten verurteilte Mann wurde nach einer Verfolgungsfahrt festgenommen und sitzt nach Angaben des Justizministers weiter in Untersuchungshaft. Das Kind war nach der Tat befreit worden.

Der 61-Jährige war erst wenige Monate vor dem Entführungs- und Missbrauchsfall aus dem Gefängnis entlassen worden. Danach war der Mann engmaschig von der Polizei überwacht. Zudem wurde ihm unter anderem untersagt, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und sich in der Nähe von Spielplätzen, Schwimmbädern, Schulen und Kindergärten aufzuhalten. Ferner durfte er weder ein internetfähiges Handy noch einen Laptop besitzen, um keine Foto- oder Videoaufnahmen herzustellen.

Gegen diese Weisung hatte der Mann nach Angaben des Justizministers und der Ermittler verstoßen. Der Anweisung, Therapieangebote anzunehmen, sei der 61-Jährige ebenfalls nicht nachgekommen. Zuvor hatte sich der Beschuldigte den Angaben zufolge auch geweigert, eine elektronische Fußfessel zu tragen.

Wenige Tage vor der Tat beantragte die Staatsanwaltschaft Frankenthal einen Haftbefehl, weil der 61-Jährige gegen diese Auflagen verstoßen hatte. Die Akten mit dem Haftbefehl seien wegen der Erkrankung einer Mitarbeiterin aber erst mit Verzögerung an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet worden und erst nach der Tat angekommen, berichtete der Justizminister im Rechtsausschuss. (dpa/lrs)

Edenkoben Entführung Missbrauchsfall Sexualstraftäter

Das könnte Dich auch interessieren

14.12.2025 Kontrollaktion zu Alkohol und Drogen im Straßenverkehr Mainz (dpa/lrs) – Die Polizei in Rheinland-Pfalz plant ab Montag verstärkte Kontrollen und Präventionsarbeit gegen Drogen und Alkohol im Straßenverkehr. Diese Maßnahmen sind Teil der europaweiten Roadpol-Woche vom 15. bis 21. Dezember. Unter anderem beteiligen sich die Polizeipräsidien Rheinpfalz, Westpfalz und Koblenz an der Aktion. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz erklärte, man wolle mit der Aktion auf die Risiken im 14.12.2025 Rheinland-Pfalz: Zahl der Zwangsräumungen in Rheinland-Pfalz leicht gestiegen Mainz (dpa/lrs) – Die Zahl der Zwangsräumungen von Wohnungen ist in Rheinland-Pfalz zuletzt leicht gestiegen. Waren es im Jahr 2023 noch 1.125 Fälle, wurden im Jahr 2024 insgesamt 1.169 Zwangsräumungen registriert, wie aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linke-Fraktion hervorgeht. Das entspricht in etwa drei Räumungen pro Tag in dem Bundesland. Bundesweit lag die 13.12.2025 Landau: Post gegen Landauer Bürgermeister - Verdächtiger ermittelt Landau (dpa/lrs) – Polizei und Staatsanwaltschaft haben einen 49-jährigen Mann ermittelt, der bei Facebook zu Gewalt gegen den Bürgermeister von Landau aufgerufen hat. Der Mann gestand, den Aufruf im November verfasst zu haben, betonte jedoch, keinen tatsächlichen Angriff geplant zu haben. Bei einer Durchsuchung beschlagnahmte die Polizei zwei Mobiltelefone und einen Laptop. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in sechs weiteren 12.12.2025 Mannheimer bekommt gestohlenen Wagen vorerst nicht zurück Mannheim/Dortmund. Ein Mann aus Mannheim, der sich sein gestohlenes Auto bei einem Händler in Dortmund auf eigene Faust zurückgeholt hatte, bekommt sein Fahrzeug nicht zurück. Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Dortmund jetzt getroffen, wie ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Ob diese juristische Bewertung am Ende Bestand hat, müssen möglicherweise später noch Gerichte entscheiden. Der