Di, 16.01.2024 , 10:33 Uhr

Frankenthal: Sicherungsverwahrung nach Tourun-Prozess wird neu verhandelt

Frankenthal/Ludwigshafen. Ende 2016 töteten zwei Männer und eine Frau gemeinschaftlich einen Unternehmer aus Brühl und Anfang 2017 den Ludwigshafener Unternehmer Ismail Torun. Die Angeklagten wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, der angeklagte Ramazan G. zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung, also einer weiteren Inhaftierung nach Ablauf der regulären Haftstrafe von mindestens 15 Jahren. Die Sicherungsverwahrung soll ab 13. Februar (10 Uhr) neu verhandelt werden.

Der Bundesgerichtshof hatte im März 2020 das Urteil der 1. Großen Strafkammer vom 28. September 2018 teilweise aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Nach der Zurückverweisung ist nunmehr die 2. Große Strafkammer für das Verfahren zuständig, teilte das Landgericht Frankenthal mit. In diesem im Februar beginnenden Prozess verhandelt die Kammer ausschließlich über Anordnung der Sicherungsverwahrung des Angeklagten.

Der eigentliche Schuldspruch, die Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge und Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe, ist rechtskräftig und wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt.

Fortsetzungstermine: 21.2., 4.3., 6.3., 11.3., 13.3.2024 (jeweils 10 Uhr)

(dls)

frankenthal landgericht Torun
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