Di., 15.10.2024 , 10:09 Uhr

Heidelberg: Mitbewohner in Psychiatrie Wiesloch erwürgt - Prozess nach Totschlag hat begonnen

Ein damals 23-jähriger Patient der Psychiatrie in Wiesloch soll seinen Zimmergenossen im April getötet haben. Die Staatsanwaltschaft will den Beschuldigten langfristig in der Psychiatrie unterbringen.

Heidelberg. Nachdem ein damals 23-Jähriger im April seinen Zimmergenossen in der Psychiatrie in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) getötet haben soll, hat ein Sicherungsverfahren vor dem Heidelberger Landgericht gegen den Beschuldigten begonnen. Die Staatsanwaltschaft möchte den mittlerweile 24-jährigen Deutschen langfristig in der Psychiatrie unterbringen lassen. Laut Aussage des Gerichts auf Basis der Anklageschrift soll der junge Mann an paranoider Schizophrenie leiden. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der junge Mann soll seinen Mitbewohner den Angaben nach mit massiver Gewalt angegriffen, ihn geschlagen und gewürgt haben. Der 65-Jährige starb an den Verletzungen.

Beide Männer waren im Krankenhausbereich untergebracht gewesen

Beide Männer hatten sich zur Tatzeit auf einer geschlossenen Station im Krankenhausbereich – außerhalb des Maßregelvollzugs – des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden im Rhein-Neckar-Kreis befunden. Der Verdächtige war bei der Tat mutmaßlich schuldunfähig, wie Polizei und Staatsanwaltschaft im April mitgeteilt hatten. Nach der Entscheidung einer Haftrichterin wurde der junge Mann in der forensischen Abteilung einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Für das Verfahren sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Die Kammer hat 16 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Eine Entscheidung wird für Freitag erwartet.

Nicht der einzige Vorfall im Zusammenhang mit der Psychiatrie in Wiesloch

Im vergangenen Jahr war ein psychisch Kranker aus dem Maßregelvollzug in Wiesloch geflohen und hatte in der Stadt eine 30-Jährige mit einem zuvor entwendeten Messer angegriffen. Die Frau starb kurz nach der Attacke im Krankenhaus. Das Landgericht Heidelberg stufte die Tat im März dieses Jahres als heimtückisch und Mord ein und ordnete die unbefristete Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie an. (dpa/lsw)

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