Mo., 19.05.2025 , 13:13 Uhr

Heidelberg: Mutter wegen Vergiftung ihres Babys zu Haftstrafe verurteilt

Um ihren Sohn zu beruhigen, gibt eine Mutter ihm Opiate. Kurz darauf stirbt das Kind. Am Landgericht Heidelberg ist nun das Urteil gefallen.

Heidelberg/Sinsheim (dpa/lsw) – Weil sie ihr Baby mit einem Opiat vergiftet haben soll, ist eine Mutter zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Heidelberg sah es als erwiesen an, dass die 33-Jährige ihrem sieben Monate alten Sohn im Juli 2024 das Opiat verabreichte, um Schmerzen und einen hartnäckigen Schluckauf zu lindern. Das Kind starb kurz darauf. Das Gericht verurteilte die Frau wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Mord durch Unterlassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte laut einem Gerichtssprecher acht Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Laut Anklage soll die Mutter in der Wohnung des Vaters in Heidelberg dem Baby das Opiat verabreicht haben. Das Mittel besaß sie demnach, weil sie in einem Substitutionsprogramm war. In solchen Programmen erhalten Drogenabhängige durch Ärzte legale Ersatzstoffe, wie Methadon oder Polamidon.

Nach der Gabe des Opiats verfiel das Kind laut Anklage in einen lebensbedrohlichen Zustand mit Atemaussetzern. Der Vater des Säuglings habe der Angeklagten geraten, einen Arzt aufzusuchen. Stattdessen habe die Frau sich mit dem Kind auf den Weg in ihre Wohnung in Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) gemacht. Auf dem Weg dorthin oder in Sinsheim sei das Kind an Herz-Kreislauf-Versagen gestorben.

Gericht: Mutter wollte Kind nicht töten

In der Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass die Mutter ihren Sohn geliebt und dessen Tod nicht gewollt habe. Das Gericht war sich allerdings sicher, dass die 33-Jährige über den lebensbedrohlichen Zustand ihres Säuglings Bescheid wusste. Aus Angst, dass ihr das Kind weggenommen wird, habe sie dennoch keine Hilfe geholt.

Die Staatsanwaltschaft sah laut Gericht zum Prozessauftakt keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten. In dem Verfahren sollten demnach mehr als 20 Zeugen und drei Sachverständige angehört werden.

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