Mo, 08.11.2021 , 09:17 Uhr

Hessen: Lernmethode «Schreiben nach Gehör» verboten

Die Lernmethode «Schreiben nach Gehör» ist in den Schulen in Hessen nicht zulässig. Das hat Kultusminister Alexander Lorz (CDU) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion in Wiesbaden betont und auf einen entsprechenden Erlass seines Hauses aus dem Sommer verwiesen. Für das Verbot gebe es keine Ausnahmen.

Es seien auch bislang keine Fälle gemeldet worden, in denen die Reinform der genannten Methode an einer Schule in Hessen angewandt wurde, erklärte der Kultusminister. Dennoch gebe es immer wieder Hinweise darauf, dass an Schulen der Rechtschreibunterricht nicht durchgängig mit einer gezielten Gegenüberstellung der richtigen Schreibweise verbunden werde.

Zum Erlernen der Rechtschreibung gehörten vor allem eine systematische Anleitung, eine aufeinander aufbauende Struktur, die Kenntnis der Rechtschreibregeln, das Verständnis für Rechtschreibphänomene sowie das regelmäßige Einüben des Gelernten, begründete der Kultusminister sein Vorgehen. Rechtschreibfehler müssten daher von Anfang an konsequent korrigiert werden.

Das Vorbild des richtig geschriebenen Wortes solle verhindern helfen, dass sich die Schülerinnen und Schüler von ihnen anfangs verwendete falsche Schreibweisen einprägen, erklärte Lorz. Auch beim Einsatz von Anlauttabellen dürfen orthografisch falsche Schreibweisen nicht unkorrigiert stehen bleiben. «Lesen durch Schreiben» oder «Schreiben nach Gehör» seien dagegen keine Methode, die als Rechtschreiblehrgang geeignet ist.

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