Di., 11.03.2025 , 09:21 Uhr

Justiz: Ermittlungsverfahren in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz: Hohe Aktenberge, langsamer Rückgang

Die Zahl der unerledigten Ermittlungsverfahren in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bleibt hoch, auch wenn es in einigen Bereichen leichte Rückgänge gibt. Laut dem Deutschen Richterbund standen die Staatsanwaltschaften beider Länder Ende 2024 weiterhin vor gewaltigen Aktenbergen.

Leichter Rückgang in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gab es Ende 2024 rund 79.200 offene Ermittlungsverfahren – ein Rückgang von gut drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr, als es noch 81.200 offene Fälle waren. Dies ist die erste leichte Entlastung nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs. Dennoch bleibt die Gesamtzahl der unerledigten Verfahren hoch: Seit 2021 ist sie um 20 Prozent gewachsen.

Stagnation in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz hat sich die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren kaum verändert. Ende 2024 waren rund 33.000 Fälle ungelöst – ähnlich wie in den Vorjahren (32.700 in 2023, 33.700 in 2022). Damit bleibt die Belastung der Staatsanwaltschaften in etwa konstant.

Überlastung der Justiz und längere Verfahren
Laut dem Deutschen Richterbund gibt es bundesweit knapp 933.000 offene Ermittlungsverfahren – ein Anstieg von fast 30 Prozent seit Ende 2021. Besonders betroffen sind Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, Geldwäsche sowie Diebstahl- und Unterschlagungsdelikte. Die hohe Belastung führt dazu, dass sich Strafverfahren in die Länge ziehen und Anklagezahlen sinken.

Richterbund-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn warnt: „Die Alarmsignale für einen überlasteten Rechtsstaat häufen sich. Die Staatsanwaltschaften haben landesweit mit wachsenden Aktenbergen zu kämpfen.“ Er fordert, dass Bund und Länder ihr Versprechen umsetzen, einen neuen Rechtsstaatspakt zur Unterstützung der Justiz zu schließen.

Die Staatsanwaltschaften müssen im Laufe eines Verfahrens entscheiden, ob eine Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird – eine Frist dafür gibt es nicht. Der Abbau der offenen Ermittlungsverfahren bleibt damit eine langfristige Herausforderung für die Justiz beider Bundesländer.

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