Mi, 26.07.2023 , 11:12 Uhr

Karlsruhe: Gericht entscheidet im Rechtsstreit um „umweltneutrale“ Produkte von dm

Wann ist ein Produkt «umweltneutral»? Die Drogeriemarktkette dm bewirbt eine Reihe von Eigenprodukten damit. Die Deutsche Umwelthilfe spricht von Verbrauchertäuschung. Nun soll ein Gericht entscheiden.

Karlsruhe. Richterspruch im Rechtsstreit um «umweltneutrale» Produkte bei der Drogeriemarktkette dm: Das Landgericht Karlsruhe entscheidet an diesem Mittwoch (14.00 Uhr) über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der Verein sieht Verbrauchertäuschung, wenn auf Flüssigseife, Sonnenmilch oder Cremedusche aus dem Eigensortiment «klimaneutral» steht und auf Spülmittel «umweltneutral». Die Umwelthilfe will, dass dies untersagt wird (Az. 13 O 46/22 KfH).

Sie vermisst auf den Produkten Hinweise, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht, und kritisiert, dass Belastungen für die Umwelt durch das Produkt nicht «eins zu eins» kompensiert würden. Die DUH hat über 20 Unternehmen wegen der Verwendung des Etiketts «Klimaneutralität» verklagt, weil überprüfbare Informationen zu Zahlungen, Projekten und tatsächlicher Klimawirkung für Verbraucher teils nicht erhältlich oder nachvollziehbar seien.

Laut dm werden Produkte mit dem Label «klimaneutral» von Climate Partner ohnehin derzeit «abverkauft». Man habe bereits vor Monaten entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden. Entscheidend dafür seien vor allem neue Erkenntnisse hinsichtlich der Wirksamkeit der von Climate Partner deklarierten Klimaschutzprojekte gewesen. Weil man einen umweltverträglichen Konsum ermöglichen wolle, habe man die Produktserie «Pro Climate» eingeführt, die über 100 Artikel umfasst. Diese würden nun das neue Siegel «umweltneutral handeln» erhalten. (dpa)

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