Do., 18.04.2024 , 15:25 Uhr

Landau: Zwölf Jahre Haft nach Entführung und Missbrauch von Mädchen

Wegen der Entführung und des sexuellen Missbrauchs einer Zehnjährigen in Edenkoben (Pfalz) hat das Landgericht Landau den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Mann am Donnerstag unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger sowie Körperverletzung schuldig. Das Gericht ordnete zudem Sicherungsverwahrung an. Der mehrfach auch wegen Sexualstraftaten verurteilte Angeklagte soll das Mädchen am 11. September 2023 auf dem Schulweg in sein Auto gezerrt und in einem leer stehenden Gebäude missbraucht haben. Nach einer wilden Verfolgungsfahrt wurde der Mann festgenommen und das Kind befreit. Der 62-Jährige hatte die Tat zu Prozessbeginn eingeräumt. Der Fall hatte auch überregional für Aufsehen gesorgt. Den Schuldspruch nahm der Angeklagte aus Neustadt/Weinstraße ohne sichtbare Regung zur Kenntnis. Der untersetzte Mann mit Glatze und dünnem Oberlippenbart war in Handschellen in den Sitzungssaal 309 geführt worden. In eine dunkle Jacke gehüllt, verdeckte er sein Gesicht mit einer Papiermappe vor Fotografen. Der Anklage zufolge hatte er mit seinem Fluchtwagen, in dem auch das Kind saß, ein anderes Fahrzeug gerammt, war auf einen Streifenwagen zugerast und zum Teil mit mehr als 100 Stundenkilometern unterwegs. Im Prozess hatte er ein von Haftstrafen geprägtes Leben geschildert. Er sei als eins von 13 Kindern aufgewachsen und „irgendwann kriminell“ geworden. In einer von seiner Verteidigerin vorgetragenen Erklärung hatte er betont, er bedauere die Tat. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem nicht öffentlichen Plädoyer nach eigenen Angaben eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren sowie die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung wollte den Inhalt ihrer nicht öffentlichen Schlussrede nicht vor der Urteilsverkündung mitteilen. Bereits beim Verlesen der Anklage Anfang März hatten Publikum und Presse den Saal zeitweise verlassen müssen. Es gehe um „schutzwürdige Interessen“, hieß es. Die Tat hatte auch eine Diskussion über das zwangsweise Anlegen einer elektronischen Fußfessel ausgelöst. Der Mann war Mitte Juli 2023 aus der Haft entlassen worden und wurde engmaschig von der Polizei überwacht. Unter anderem wurde ihm untersagt, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und sich in der Nähe von Spielplätzen, Schulen, Schwimmbädern und Kindergärten aufzuhalten. Ferner durfte er weder ein internetfähiges Handy noch einen Laptop besitzen, um keine Foto- oder Videoaufnahmen herzustellen. Gegen diese Weisung hatte der Mann nach Angaben der Ermittler verstoßen. Auch Therapieangebote nahm er demnach nicht an. Zuvor hatte sich der Beschuldigte den Angaben zufolge ebenfalls geweigert, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Die Behörden verwiesen damals darauf, dass eine Fußfessel nicht unter Zwang angelegt werden könne. Wenige Tage vor der Tat beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, weil der Mann gegen diese Auflagen verstoßen hatte. Die Akten mit dem Haftbefehl seien wegen der Erkrankung einer Mitarbeiterin erst nach der Tat beim Amtsgericht angekommen, hatte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) mitgeteilt. Nach dem Fall hatte Landesinnenminister Michael Ebling angekündigt, Rheinland-Pfalz wolle in der Novellierung des Polizei- und Ordnungsgesetzes den Rechtsrahmen für das Tragen einer elektronischen Fußfessel verschärfen – auch bei Sexualstraftätern. Der SPD-Politiker rechnet damit, dass die Novelle noch 2024 verabschiedet werden kann. (dpa/mj)

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