Ludwigshafen / Mannheim. Die Serviceaußenstelle des Zollamts Mannheim in Ludwigshafen hat das Skelett eines artgeschützten Krokodils beschlagnahmt. Das Skelett befand sich in einer Paketsendung aus Russland und war als Souvenir für eine in Ludwigshafen ansässige Person gedacht, teilte das Hauptzollamt Karlsruhe mit. Das Paket war bereits Mitte September nach Ludwigshafen geschickt worden.
Nach erster Einschätzung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) handelt es sich dabei um ein echtes Krokodilskelett und nicht um eine Nachbildung. Krokodile sind eine vom Aussterben gefährdete Art und daher besonders schützenswert, teilte das Hauptzollamt mit. Die Einfuhr nach Deutschland sei folglich nur unter Vorlage einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung möglich. Nachdem diese Papiere nicht vorgelegt werden konnten, habe der Zoll in Ludwigshafen das Krokodilskelett umgehend beschlagnahmt.
Der Empfänger behauptete zunächst, dass es sich bei dem rund 25 Zentimeter langen Stück um eine Nachbildung handele. Das konnte das Bundesamt für Naturschutz widerlegen. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
„Der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten unterliegt strengen Regelungen“, so Anne Deubel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. Es sei wichtig, sich vor einer Bestellung aus dem Ausland über die geltenden Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls eine Einfuhrgenehmigung einzuholen. Der illegale Handel mit artgeschützten Tieren und Pflanzen stelle nicht nur eine Straftat dar, sondern gefährde auch den Erhalt dieser bedrohten Arten“, wird Deubel weiter zitiert. (pol/dls/dpa)