Do., 15.02.2024 , 09:35 Uhr

Maikammer: Tod einer Siebenjährigen – Laut Jugendamt keine Anhaltspunkte für lebensbedrohliche Lage

Maikammer. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat den Tod einer pflegebedürftigen Siebenjährigen in den vergangenen Tagen intern aufgearbeitet. Wie der Kreis mitteilte, sei der Tod des Kindes aus einer dem Jugendamt bekannten Familie der denkbar schlimmste Fall, der im beruflichen Kontext von Jugendamt-Mitarbeitenden vorkommen kann.  Mehrere Fachkreise, Besprechungen und fachliche Revisionen hätten stattgefunden, die zu dem Ergebnis kamen, dass es keine Anhaltspunkte für eine lebensbedrohliche Lage gegeben habe.

Innerhalb der vergangenen sechs Jahre habe die Familie mehrfach das Angebot der sogenannten sozialpädagogischen Familienhilfe in Anspruch genommen. Sozialpädagogische Familienhilfe heißt, dass Fachkräfte eine Familie bei deren konkreten Herausforderungen unterstützen. Zu den familiären Herausforderungen, vor denen die Familie aus der Verbandsgemeinde Maikammer in der Vergangenheit stand, könne sich das Jugendamt mit Blick auf den besonders sensiblen Sozialdatenschutz und mit Rücksicht auf die minderjährigen Geschwisterkinder nicht öffentlich äußern.

Das verstorbene Kind war aufgrund seiner Schwerbehinderung pflegebedürftig. Es besuchte eine spezialisierte Kindertagesstätte und später eine spezialisierte Schule. Die Mutter habe ihr Kind selbst zu Hause gepflegt. Bezüglich des Pflege- und Gesundheitszustands des Kindes seien dem Jugendamt keine Versäumnisse bekannt geworden, bis zu einem vergangene Woche eingegangenen Hinweis habe es in dieser Hinsicht keine Beschwerden oder Meldungen an das Amt gegeben.

Das Jugendamt habe wie grundsätzlich üblich bei Hinweisen bezüglich eines schlechten Gesundheitszustands eines Kinds auf eine ärztliche Beurteilung bestanden und in diesem Fall eine Untersuchung veranlasst, nach der das Kind wieder nach Hause entlassen wurde.

Nur im Extremfall, nämlich wenn das seelische oder körperliche Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut gefährdet ist oder ein Kind beziehungsweise Jugendlicher selbst darum bittet, könne das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen. Über einen Eingriff in die elterliche Sorge entscheide ausschließlich ein Familiengericht. Die vier Geschwister des verstorbenen Mädchens habe das Jugendamt noch am Sonntagabend in Obhut genommen – aufgrund der ungeklärten Todesumstände des Geschwisterkinds und mit Einverständnis der Mutter.

Im Jugendamt Südliche Weinstraße arbeiten zum aktuellen Zeitpunkt nach den zu beachtenden gesetzlichen Maßgaben ausreichend Fachkräfte, um die anfallenden Aufgaben zu erledigen, hieß es weiter. Seit einigen Jahren seien auf dem sensiblen Arbeitsfeld „Kinderschutz“ stets zwei Fachkräfte an einem Fall tätig, sodass die Verantwortung auf mehreren Schultern liegt.

Das siebenjährige Mädchen war am Sonntag tot in einer Wohnung in Maikammer aufgefunden worden. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln, es gebe Hinweise, dass das Mädchen nicht angemessen versorgt wurde, hieß es seitens der Behörden.

Zur Klärung der Todesursache hatte die Staatsanwaltschaft eine Obduktion beantragt. Dabei habe eine genaue Todesursache nicht festgestellt werden können, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. Es seien daher weitere rechtsmedizinische Untersuchungen und ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben worden.

(dls/dpa)

Jugendamt Maikammer polizei Staatsanwaltschaft Südliche Weinstraße

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