Mannheim. In einer Sitzung des Mannheimer Gemeinderates sind am Mittwoch Beschlüsse zur Anpassung von Gebühren gefasst worden. Wie die Stadt mitteilte, steigen die Kosten der Bürger unter anderem für Abfall, für die Reinigung von Straßen oder auf Friedhöfen.
Abfallgebühren steigen
CO2-Bepreisung, Personalkosten sowie Beschaffungskosten für Energie und Treibstoffe vor allem im Bereich der Abfallsammlung und Entsorgung sind laut Mitteilung erheblich gestiegen. Daher hebt die Stadt die Abfallgebühren für den Restmüll an. Die Gebührenanpassung erfolge in zwei Schritten: Zum Januar 2025 werden die Gebühren für den Restmüll um durchschnittlich 6,51 Prozent und für das Jahr 2026 um durchschnittlich 4,38 Prozent angehoben. Dadurch steigen auch die Entsorgungskosten an den Recyclinghöfen der Stadt Mannheim.
Mit der Restmüllgebühr will die Stadt zum einen die kostenlose Bio-, Papier- und Wertstofftonne abdecken. Zum anderen sollen auch die städtische Sperrmüllentsorgung, die Grünabfallsammlung, die Altkleidersammlung, die Beseitigung wilder Ablagerungen, die Problemstoffentsorgung sowie der Betrieb und Unterhalt der Recyclinghöfe über die Restmüllgebühr finanziert werden.
„Trotz Ausschöpfung sämtlicher Optimierungspotenziale können die aktuellen Kostensteigerungen nicht ohne Gebührenerhöhung bewältigt werden. Doch die Wahl der Tonnengröße und die Reduzierung des Abfalls durch die kostenfreie Biotonne können zu erheblichen Einsparungen für die Haushalte führen“, erklärt Erste Bürgermeisterin Diena Pretzell die Steigerung der Restmüllgebühren. In der vorliegenden Kalkulation seien die Personalkosten, die Umstellung auf einen nachhaltigen Fuhrpark in Richtung E-Mobilität, Mehrkosten im Bereich der Müllverbrennung aufgrund der CO2-Bepreisung sowie Beschaffungskosten für Energie und Treibstoffe, vor allem im Bereich der Abfallsammlung und Entsorgung der Containerabfuhr, enthalten.
Einsparpotentiale, die jeder Privathaushalt für sich nutzen könne, gebe es in Form der gebührenfreien Biotonne, die jeder Haushalt bestellen kann. Wer sich für eine Biotonne entscheidet und darüber hinaus seinen Abfall konsequent in Biomüll, Papier und Wertstoffe trennt, könne sein monatliches Restmüllaufkommen reduzieren. Damit sei der Umstieg auf kleinere und günstigere Restmülltonnen möglich. Tonnen können nachbarschaftlich auch gemeinsam genutzt werden, hieß es weiter.
Recyclinghöfe
Die Mehrkosten im Bereich Müllverbrennung aufgrund der CO2-Bepreisung sorgten auch für höhere Entsorgungskosten auf den Recyclinghöfen der Stadt Mannheim. Um die Gebühren transparent zu halten, werden Abfälle wie Sperrmüll, mineralische oder brennbare Baureststoffe bei größeren Mengen gewogen. Daher sei eine Abgabe größerer Mengen – beim Sperrmüll gilt das für eine Menge ab 4 Kubikmeter – nur auf dem Recyclinghof der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft Max-Born-Straße 28 auf der Friesenheimer Insel möglich. Am Recyclinghof Im Morchhof könne nicht gewogen werden.
Eine Übersicht der Gebühren 2025 für die Recyclinghöfe finden Sie hier.
Unverändert bleibe die Möglichkeit, anstelle der kostenfreien Abholung des Sperrmülls bis zu 4 Kubikmeter, diesen an den Recyclinghöfen kostenfrei abzugeben. Dies sei mit einer Anlieferbestätigung des Stadtraumservice (Anmeldung per Telefon unter 115) bis zu zweimal im Jahr möglich.
Nachweispflicht von Wohnsitz an den Recyclinghöfen Mannheim
An den Recyclinghöfen werden nur Abfälle aus Mannheim angenommen. Daher bittet der Stadtraumservice um Verständnis, dass bei Anlieferungen ein Nachweis über den Mannheimer Wohnsitz benötigt wird. Dafür genügt es, den Personalausweis, den aktuellen Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung oder eine aktuelle Meldebescheinigung unaufgefordert beim Personal vorzuzeigen. Wer Abfälle im Auftrag anliefert, benötigt eine Vollmacht des Abfallerzeugers sowie eine Kopie des Nachweises. Die Vollmacht gibt es hier zum Download (Stichwort „Sperrmüll auf Abruf“).
Gebühren für Gehwegreinigung in der Innenstadt
Zum 1.1.2025 sei eine leichte Anpassung der Reinigungsgebühren erforderlich, da die Anforderungen an die Sauberkeit weiter steigen – insbesondere in den touristisch wichtigen Bereichen der Innenstadt – und zudem allgemeine Preis- und Tarifsteigerungen zu verzeichnen seien. Die Gebühren steigen im Kalkulationszeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2025 in den Bereichen Fußgängerzone um durchschnittlich 4,75 Prozent, bei der Gehwegreinigung um durchschnittlich 3,55 Prozent und bei der Nassreinigung um durchschnittlich 4,25 Prozent.
Schmutz- und Niederschlagswassergebühr steigt
Um weiterhin die Abwasserbeseitigungspflicht für die Stadt Mannheim im gewohnten Maße erfüllen zu können, gleiche der Eigenbetrieb Stadtentwässerung zum 1. Januar 2025 seine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr an.
Der Angleichung liegen unter anderem gestiegene Personal- und Energiekosten sowie höhere Kosten für Bau- und Betriebsstoffe zugrunde, hieß es. Die Schmutzwassergebühr steigt zum 1.1.2025 um 16,7 Prozent von 1,68 €/m³ auf 1,96 €/m³, wohingegen die Niederschlagswassergebühr um 10 Prozent von 0,80 €/m² auf 0,72 €/m² entwässerte Fläche/Jahr gesenkt wird. Die Gebühren wurden letztmalig 2021 angepasst und blieben somit für vier Jahre konstant.
Gebührenanpassung bei den Friedhöfen
Der Eigenbetrieb Friedhöfe Mannheim passt zum 1. Januar 2025 seine Gebühren an. Die Grabnutzungsgebühren erhöhen sich je nach Grabart zwischen 4 und 6 Prozent. Bei den Grundgebühren für Erd- und Feuerbestattungen sei es notwendig gewesen, eine Steigerung von etwa 10 Prozent vorzunehmen. Die Gebühren für die Trauerhallennutzung konnten hingegen leicht gesenkt werden, hieß es weiter.
Gründe für die Gebührenanpassungen seien allgemeine Kostensteigerungen in den Bereichen Personal-, Energie- und Baukosten. Um die Gebühren über einen längeren Zeitraum stabil zu halten, wurden diese erstmalig für einen zweijährigen Zeitraum, also für die Jahre 2025 und 2026, kalkuliert.
(dls)