Do., 15.07.2021 , 13:48 Uhr

Mannheim/Berlin: Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung in Löbels Maskenaffäre ohne Beanstandung

Der ehemalige Mannheimer CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel verstieß in der Maskenaffäre nicht gegen das Abgeordnetengesetz. Deshalb darf er seine Provisionen behalten. Das bestätigte die Bundestagsverwaltung. Ihren Angaben zufolge durchlief Löbel das Prüfverfahren der Verwaltung anstandslos. Es hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er die Interessen seiner Geldgeber im Bundestag vertreten wollte beziehungsweise dass er die Zuwendungen ohne angemessene Gegenleistung erhalten habe. In der Masken-Affäre ging es um Provisionen von rund 250 000 Euro für Löbels Firma. Sie soll die Gelder kassiert haben, weil sie Kaufverträge über Corona-Schutzmasken vermittelte. Politiker forderten Löbel daraufhin auf, das Geld zurückzugeben oder zu spenden. Der 35-Jährige hat sich inzwischen aus der Politik zurückgezogen. (mho/dpa)

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