Do., 06.06.2024 , 18:42 Uhr

Mannheim: Erstinstanzliches Urteil – Stadt legt Beschwerde ein

Mannheim. Eine Woche nach dem brutalen Mord an einem Polizisten auf dem Mannheimer Marktplatz hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe der Stadt Mannheim untersagt, den Marktplatz bis zur offiziell geplanten Trauerfeier als besonderen Ort der Trauer und des Gedenkens von Veranstaltungen freizuhalten.

Die Stadt Mannheim hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Marktplatz bis 16. Juni ausschließlich dem Gedenken an alle Opfer der Messerattacke widmet und dort alle Veranstaltungen untersagt, die nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Zudem hat die Stadt eine für Freitag auf dem Marktplatz angemeldete Versammlung untersagt und den Anmelder auf nahegelegene andere Plätze in der Innenstadt verwiesen. Gegen diese Entscheidung hat sich der Anmelder an das Verwaltungsgericht Karlsruhe gewandt.

Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag des Anmelders entsprochen. Damit bewertet es das Recht, zu jeder Zeit und an jedem Ort Versammlungen durchzuführen, höher als die von der Stadt Mannheim vorgenommene Zweckbestimmung des Marktplatzes als Ort des Gedenkens und der Trauer für die Bevölkerung. Ebenso wird durch die Genehmigung der Kundgebung die Würde des ermordeten Polizeibeamten durch einen angemessenen Schutz vor einer Instrumentalisierung für ideologische bzw. politische Meinungskundgaben nicht gewahrt. Nachdem es bereits am Sonntag am Marktplatz zu Ausschreitungen zwischen zwei Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Messerattentat gekommen ist, sieht die Stadt jetzt eine zusätzlich erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit, weil bundesweit in einschlägigen Foren für die Veranstaltung am Freitag aufgerufen wird.

Daher hat die Stadt Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe eingelegt. (sm)

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