Do., 28.09.2023 , 12:24 Uhr

Mannheim: Obdachloser in Mannheim erschlagen, Vergewaltigung in Schriesheim, Steuerhinterziehung mit Bierlieferungen – Prozesse am Landgericht

Mannheim. Das Landgericht Mannheim hat eine Prozessvorschau veröffentlicht. Neben dem gewaltsamen Tod eines Obdachlosen in Mannheim, wird unter anderem eine Vergewaltigung in Schriesheim, versuchter Mord in einer Asylunterkunft in Weinheim sowie ein Betrug mit Bierlieferungen verhandelt.

Obdachlosen in Mannheim erschlagen? – Unterbringung in psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 10. Dezember 2022 auf eine Person an einem Obdachlosenunterstand in Mannheim eingetreten und eingeschlagen zu haben. Der Mann erlitt unter anderem einen Riss der Milz und starb noch am gleichen Tag an inneren Blutungen. Der damals 26-jährige Angreifer soll an einer Schizophrenie leiden und ist aktuell vorübergehend in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Er soll aufgrund seiner Erkrankung sowie erheblichen Alkoholgenusses schuldunfähig gewesen sein. Laut Anklage soll der Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Prozessauftakt ist am Dienstag, 10. Oktober, 9 Uhr

Fortsetzungstermine: 12., 17., 26. Oktober, 07. und 17. November 2023, jeweils 9 Uhr

Das Landgericht weist darauf hin, dass in Verfahren, die die Unterbringung eines Beschuldigten zum Gegenstand haben, die Öffentlichkeit für die Hauptverhandlung oder einen Teil davon ausgeschlossen werden kann. Die Verkündung des Urteils habe jedoch öffentlich zu folgen.


Streit um Haschisch – Verdacht des versuchten Mordes in Weinheimer Aslyunterkunft

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er sei am Abend des 27.12.2022 in einer Asylunterkunft in Weinheim mit einem Mann in Streit geraten, da er diesen verdächtigt habe, ihm Haschisch entwendet zu haben. Um den Geschädigten zur Rückgabe des Haschisch zu bewegen, soll er diesen mit einem Messer bedroht haben, das ihm jedoch der Geschädigte habe abnehmen können. Im Anschluss daran soll der Angeklagte zwei Personen zu seiner Unterstützung geholt haben. Eine der Personen soll den Geschädigten festgehalten und die andere Person einen Freund des Geschädigten zurückgehalten haben. Der Angeklagte soll den Geschädigten zunächst mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm später einen Stich mit einem spitzen Gegenstand in den Bauch versetzt haben, wobei er mit bedingtem Tötungsvorsatz und zur Wiedererlangung des Rauschgiftes gehandelt habe. Dem Geschädigten soll es anschließend gelungen sein, in ein Nachbargebäude zu einem Freund zu flüchten, der die Polizei und den Notarzt verständigt habe. Der Geschädigte habe noch in der Nacht operiert werden müssen – akute Lebensgefahr habe nicht bestanden.

Prozessauftakt:

Freitag, 20. Oktober 2023, 9 Uhr

Fortsetzungstermine: 25. Oktober, 06., 10., 15. und 22. November 2023, jeweils 9 Uhr


Polizeibeamte mit Nun-Chakus bedroht – Unterbringung in Psychiatrie beantragt

Der Beschuldigte soll am frühen Morgen des 22.12.2022 in Mannheim Polizeibeamte durch das Vorzeigen von Nun-Chakus sowie Todesdrohungen zum Abbruch einer Identitätsfeststellung gezwungen haben. Der 1988 geborene Mann soll an einer schizoaffektiven Störung und einer Suchtmittelabhängigkeit leiden und ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Außerdem soll er am 2.2.2023 in Mannheim Nachbarn beschimpft, beleidigt und mit dem Tod bedroht haben. Am selben Tag habe er bei seiner Vorführung im ZI Mannheim einen Polizsiten mit dem Tod gedroht haben.

Das Landgericht weist darauf hin, dass in Verfahren, die die Unterbringung eines Beschuldigten zum Gegenstand haben, die Öffentlichkeit für die Hauptverhandlung oder einen Teil davon ausgeschlossen werden kann. Die Verkündung des Urteils habe jedoch öffentlich zu folgen.

Prozessauftakt am Dienstag, 24. Oktober 2023, 9 Uhr

Fortsetzungstermine: 7., 13. und 15. November 2023, jeweils 9 Uhr

Verdacht der Vergewaltigung in Schriesheim – Mann mit Schlagring die Nase gebrochen

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe sich in erheblich alkoholisiertem Zustand am Abend des 6.4.2023 gewaltsam Zutritt zu der in Schriesheim gelegenen Wohnung eines Mannes verschafft, in dem sich auch die Geschädigte aufgehalten habe. Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll die beiden Personen aufgefordert haben, mit ihm weiter Alkohol zu trinken. Als dem Angeklagten im Verlauf des Abends ein Schlagring aus seiner Jackentasche gefallen sei, soll ihn die Geschädigte darauf angesprochen und anschließend aus Angst vor möglichen Gewalthandlungen versucht haben, die Wohnung zu verlassen. Der Angeklagte soll die Geschädigte daran gehindert und, nachdem sie sich seiner Aufforderung, sich auszuziehen, nicht nachgekommen sei, mit Gewalt zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen haben. Nachdem er von der Geschädigten abgelassen habe, soll er dem Geschädigten, den er zuvor verbal eingeschüchtert habe, mehrere Schläge mit dem Schlagring ins Gesicht versetzt haben, wodurch dieser unter anderem eine Fraktur des Nasenbeins erlitten habe.

Prozessauftakt am Mittwoch, 25 Oktober, 9 Uhr

Fortsetzungstermine am 8., 13., 21., 22., 27., 28., 29. November, 11. und 19. Dezember 2023, jeweils 9 Uhr

Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgeld – Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 478 000 Euro vorenthalten

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang 2012 bis Mai 2016 alleine oder gemeinsam mit einer zwischenzeitlich verstorbenen Person im Gastronomieberiech der Metropolregion Rhein Neckar als Geschäftsführer diverser Gesellschaften tätig gewesen sein. Zu dieser Unternehmensgruppe sollen unter anderem eine von beiden gemeinsam geführte Gesellschaft sowie zwei von dem Angeklagten allein geführte Gesellschaften gehört haben. Um die Lohnkosten zu reduzieren, sollen bei diesen drei Gesellschaften auf Veranlassung des Angeklagten an eine Vielzahl von Arbeitnehmern im Zeitraum von Januar 2012 bis Juli 2015 bzw. September 2015 bzw. Mai 2016 in erheblichem Umfang Löhne ganz oder teilweise „schwarz“ ausgezahlt worden sein. Diese Auszahlungen seien nicht in die Buchhaltung der Unternehmen aufgenommen worden, weshalb der für die Unternehmen tätigen Steuerberatungsgesellschaft zu geringe Lohnsummen übermittelt worden seien, die diese wiederum den für die Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge zuständigen Stellen weitergegeben habe. Dadurch seien den zuständigen Einzugsstellen insgesamt Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 478 000 Euro vorenthalten worden.

Prozessauftakt am Mittwoch, 25. Oktober 2023, 9.30 Uhr

Fortsetzungstermine: 27., 31. Oktober, 3., 8., 10., 15., 17. November, 1., 5., 8., 13., 15., 20., 22. Dezember 2023, 10., 12., 17., 19., 24., 26. und 31. Januar 2024, jeweils 9.30 Uhr

Verdacht der Steuerhinterziehung mit Bierlieferungen in mehreren Fällen

Der Angeklagte soll in seiner Eigenschaft als Vorstandvorsitzender eines in Nordbaden ansässigen Unternehmens, das unter anderem Inhaber eines Steuerlagers für die Einlagerung von Bier sein soll, in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit weiteren Personen im Zeitraum von Anfang Oktober bis Mitte/Ende Dezember 2019 131 Lieferungen von Bier aus Steuerlagern in Frankreich ansässiger Unternehmen formal in den steuerlichen Verkehr in Deutschland überführt und unter anderem hier entsprechende Biersteuererklärungen abgegeben haben. Obwohl die Biermengen nicht in Deutschland, sondern – wie von Anfang an geplant – in Großbritannien abgesetzt worden seien. Um den tatsächlichen Verbleib zu verschleiern, sollen unter anderem inhaltlich unzutreffende Transportpapiere erstellt worden sein. Durch dieses Vorgehen soll der Angeklagte dazu beigetragen haben, dass die eigentlich in Frankreich anfallende Biersteuer in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro nicht habe festgesetzt werden können.

Prozessauftakt am Mittwoch, 4. Oktober 2023, 9.30 Uhr

Fortsetzungstermine: 05., 09., 12., 16., 19., 30., 31. Oktober, 6., 7., 14., 16.,21., 23., 28., 29. November, 04., 12., 13., 19., 20., Dezember 2023 und 4. Januar 2024, jeweils 09.30 Uhr

Handel mit Drogen in nicht geringer Menge in Mannheim

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum zwischen dem 30.03. und dem 02.05.2021 in einem Fall 500 Gramm Marihuana, in einem weiteren Fall 300 Gramm Kokain, in zwei Fällen 10 beziehungsweise 5 Kilo Marihuana und in weiteren zwei Fällen 1 Liter beziehungsweise 2 Liter Amphetaminöl erworben, um unter anderem im Stadtgebiet von Mannheim Betäubungsmittel gewinnbringend weiterveräußern zu können. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft.

Prozessauftakt am Freitag, 10. November, 9 Uhr

Fortsetzungstermine: 30. November, 6. und 8. Dezember 2023, jeweils 9 Uhr

(dls)

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