In Mannheim ist bei zwei gefundenen Kanadagänsen die Geflügelpest H5N1 bestätigt worden. Wegen des erhöhten Ausbreitungsrisikos führt die Stadt ab dem 14. November eine Aufstallungspflicht ein: Geflügel darf nur noch in Ställen oder geschützten Volieren gehalten werden. Alle Halter sollen die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten. Für die Bevölkerung besteht laut Experten weiterhin nur ein geringes Ansteckungsrisiko. Wildvögel, die krank oder tot aufgefunden werden, sollen dem Veterinäramt gemeldet werden.
Unterdessen gibt es nun auch im Rhein-Neckar-Kreis eine Aufstallungspflicht, konkret in den Gemeinden nahe am Rhein, also Brühl, Schwetzingen, Edingen-Neckarhausen, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim und Neulußheim.