Der Mannheimer Südzucker-Konzern wurde wegen verbotener Preisabsprachen mit zwei anderen Zuckerproduzenten zu einer Millionenstrafe verurteilt. Das teilte das Kartellgericht des Mannheimer Landgerichtes mit. Demnach müssen die drei Zucker-Hersteller insgesamt rund 22 Millionen Euro an die Kläger Nestlé Deutschland und die Molkerei Alois Müller überweisen. In dem seit 2014 anhängigen Verfahren kam das Kartellgericht zu dem Ergebnis, dass die Preise für Verarbeitungszucker in Deutschland von 1997 bis September 2009 wegen des Kartells um rund zwei Prozent zu hoch waren. (mho)