Fr., 14.01.2022 , 13:04 Uhr

Mannheim: VGH-Entscheidung zu Corona-Maßnahmen im Einzelhandel - Geschäftsleute müssen Kosten für Zutrittskontrollen selbst tragen

Die Kosten für aufwändige Zutrittskontrollen zu Geschäften in Corona-Zeiten müssen die Einzelhändler selbst tragen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim und wies den Eilantrag einer Klägerin ab. Die Betreiberin mehrerer Filialen im Textil-Einzelhandel hält die Kontrollpflicht für unverhältnismäßig. Sie führe zu  zusätzlichem Personalaufwand. Überdies seien ihre Mitarbeiter Übergriffen an den Check-Punkten ausgesetzt. Die Verwaltungsrichter argumentierten, dass bei einem Verzicht auf Kontrollen zu erwarten sei, dass nicht-immunisierte Kunden das Infektionsgeschehen deutlich verstärken. Dem VGH zufolge gilt die den Händlern auferlegte Prüfung von Impfstatus und Ausweispapieren noch bis zum 19. März. (mho/dpa)

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