Das Coronavirus stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor immer neue Herausforderungen: Die Bundesregierung und Virologen empfehlen, dass Arbeitnehmer möglichst von zu Hause arbeiten sollen. Einzelne Arbeitnehmer werden vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt, beispielsweise, weil sie Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten. Dienstreisen – können Arbeitnehmer sie verweigern? Arbeitgeber kommen wegen der verordneten eingeschränkten Öffnungszeiten in eine Liquiditätsklemme, müssen Kurzarbeit anmelden. Welche Regelungen gelten in Zeiten von Corona? Diese und viele weitere Fragen klärt das Interview in der Reihe „5ZEHN“: Ralph Kühnl im Gespräch mit Peter Piesche, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Pabst | Lorenz + Partner (PLUP) in Mannheim und Speyer.