Wie die Gemeinde mitteilt, wird die Anlage zunächst bis zum 1. Januar mit Bauzäunen komplett geschlossen. Danach bleibt sie bis auf Weiteres an Sonn- und Feiertagen zu. Vier Anwohner hatten sich über den vor allem durch spielende Kinder verursachten Lärm beschwert und zogen vor Gericht. Eine Messung des Lärmpegels ergab, dass die vorgeschrieben Grenzwerte während dere Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen überschritten wurden. Unter anderem aufgrund ihrer Bauart mitten im Wohngebiet gilt die alla hopp-Anlage rechtlich nicht als Kinderspielplatz.