Als Mischgebiete werden im deutschen Baurecht Areale bezeichnet, die sowohl Wohngebiete als auch Gewerbe beherbergen, die das Wohnen per Definition nicht wesentlich stören. So kann es also sein, dass direkt neben einem Spielplatz und Wohnhäusern auch chemische Produkte bearbeitet werden. Soweit alles im grünen Bereich und auch erlaubt. Dass es dabei allerdings für Anwohner auch zu gefährlichen Situationen kommen kann bestätigt ein Beispiel aus Mannheim.