Auf Einladung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt diskutierten Vertreter von Politik, Wirtschaft und Verwaltung aus allen Anrainerstaaten im Mannheimer Schloss über die Zukunft der europäischen Binnenschifffahrt. Deren Grundsätze verbürgt bis heute die am 17. Oktober 1868 an gleicher Stelle unterzeichneten Rheinschifffahrtsakte. Dazu gehört die freie Schifffahrt, die Gleichbehandlung der Schiffer und Flotten und die Freistellung von Abgaben. Ihre Bedeutung für den Freihandel bekräftigten Regierungsvertreter von Deutschland, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und der EU in einer „Mannheimer Erklärung“. Zum Abschluss des eintägigen Kongresses trugen sich die Teilnehmer ins Goldene Buch der Stadt ein.