Mi., 28.09.2016 , 16:31 Uhr

Mannheim: Urteil im Lokführer-Prozess

Die Richterin am Amtsgericht Mannheim sah es als erwiesen an, dass der 62-jährige Lokführer vor dem Unfall ein Haltesignal überfuhr und dann bewusst eine Zwangsbremsung aufhob, anstatt sich wie vorgeschrieben bei der Fahrdienstleitung zu melden. Es habe sich um ein Augenblicksversagen gehandelt. Bei dem Unfall am 1. August 2014 war der Güterzug des Angeklagten mit einem Euro-City zusammengestoßen. 38 Menschen mussten von Rettungsärzten versorgt werden. 14 von ihnen meldeten sich später laut Staatsanwaltschaft wegen Verletzungen. Die Anklage lautete auf vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs sowie fahrlässige Körperverletzung.

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