Mo., 25.03.2013 , 14:59 Uhr

Mutter-Mordprozess Römerberg

Auf Antrag der Staatsanwältin soll mit einem neuen Zeugen geklärt werden, ob der angeklagte Sohn, wie behauptet eine neue Wohnung angemietet hatte.  Somit also der Auszug des Angeklagten und seiner Ehefrau aus dem zurückzugebenden Elternhaus wirklich beabsichtigt war. Harald T. behauptet, dass der Vermieter der neuen Wohnung ihm die mündliche Mietzusage gegeben habe. Laut Staatsanwältin wisse der Vermieter jedoch nichts Derartiges. Deshalb werden nun er und ein Freund des Angeklagten, der die Wohnung vermittelt habe noch im Prozess gehört werden. Erst dann folgen die Plädoyers von Staatsanwältin und Verteidigung. Der angeklagte Sohn behauptet seine Mutter im Altenheim besucht zu haben, um sich wieder mit ihr zu vertragen. Dabei habe die 72jährige ihn, seine Ehefrau und seinen verstorbenen Vater erneut beschimpft. Deshalb sei ihm die Sicherung durchgebrannt. 18 mal stach er auf die Frau mit einem Küchenmesser ein. Das habe er angeblich dabei gehabt, um sich im Notfall zu verteidigen. Für die Anklagevertreterin ist der Fall ein glatter Mord aus Habgier, weil die Mutter die Schenkung des Hauses in Römerberg rückgängig machen wollte. Zudem habe der Sohn die Mutter heimtückisch mit der Messeratttacke überrascht. Nach Angaben von Mitarbeitern im Seniorenheim habe die Frau Angst vor ihrem Sohn gehabt und liess deshalb ein falsches Namensschild an ihre Zimmertür hängen. (Beitrag 18.03.2013)

Blaulicht Mord mrn Mutter

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