Es ist eine Entscheidung mit Signalwirkung: Der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen hat am Dienstag den AfD-Politiker Joachim Paul nicht zur anstehenden Oberbürgermeisterwahl am 21. September zugelassen. Grund: Zweifel an seiner Verfassungstreue.
Laut Mitteilung der Stadt erfülle Paul nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kandidatur. Grundlage war ein Papier des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, das dem Wahlausschuss vorgelegt wurde. Darin enthalten: Aussagen, Texte und Gesten des Bewerbers, die Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung begründen. Die Abstimmung fiel mit 5:1 Stimmen gegen Paul aus.
Laut Nachrichtenagentur dpa sprach Paul von einem „Betrug an den Wählerstimmen“ – eine Einschätzung, die im Beitrag journalistisch eingeordnet wird. Denn rechtlich ist die Entscheidung des Wahlausschusses abgesichert, eingebettet in die Verwaltungsvorschrift des Landes vom 10. Juli 2025, die eine klare Haltung gegenüber verfassungsfeindlichem Verhalten von Beamten und Beamtenbewerbern verlangt.
Zugleich zeigt der Beitrag, welche Kandidierenden zur Wahl zugelassen wurden: Prof. Dr. Klaus Blettner (CDU/Freie Wähler), Jens Peter Gotter (SPD), Michaela Schneider-Wettstein (Volt) sowie Einzelkandidat Martin Wegner.
Ein Kommentar von Ralph Kühnl ordnet die Entscheidung ein: Nicht parteipolitisch motiviert, sondern ein Akt wehrhafter Demokratie, die das Grundgesetz und seine Werte schützt.