Mi., 13.11.2013 , 17:02 Uhr

Technoseum bietet Honorarkräften Arbeitsverträge an

Nachdem das Sozialgericht Mannheim Mitarbeiter in der Museumspädagogik für scheinselbständig erklärt hat, ändert das Haus seine Beschäftigungs-Praxis. Aktuell betroffen sind etwa 25 so genannte freie Mitarbeiter, die bei Führungen eingesetzt sind. Laut Technoseum müssen für den geprüften Zeitraum 2006-2008 Sozialversicherungsbeiträge von gut 160.000 Euro für 87 Honorarkräfte nachgezahlt werden. Dafür gebe es aber Rücklagen. Ab Januar werden in der Museumspädagogik Teilzeitstellen nach Tarif ausgeschrieben, auf die sich zunächst die bisherigen Honorarkräfte bewerben können. Museen aus ganz Baden-Württemberg hatten den Prozess mit Spannung erwartet, da an vielen Häusern freie Mitarbeiter in der Besucherbetreuung arbeiten.

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