Fr., 23.11.2018 , 18:07 Uhr

Zur Sache vom 23. November 2018

Patientenverfügung, Vollmacht, Betreuung: Heikles Thema zwischen Jung und Alt

Plötzlich ist nicht mehr alles so wie gewohnt: Das Unfallopfer liegt bewusstlos im Krankenbett und niemand ist da, der jetzt an seiner Stelle Entscheidungen treffen kann. Oder der Senior, der in die Altersdemenz gleitet und in guten Zeiten keine Person seines Vertrauens beauftragt hat, nach seinem Willen zu handeln, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Natürlich wissen wir alle, dass es Patientenverfügungen gibt und Vorsorgevollmachten. Die stellen in Notsituationen sicher, dass Angehörige und Mediziner wissen, ob ein Patient zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen wünscht oder ablehnt. Bei Paaren ohne Trauschein kann eine nicht nur auf medizinische Fälle beschränkte Vorsorgevollmacht sicherstellen, dass im Fall eines Falles der Partner, die Partnerin für den Vollmachtgeber handelt. Und wenn erkennbar ein volljähriger Mensch nicht oder nicht mehr für sich selbst Verantwortung übernehmen kann, dann ist auch an einen vom Gericht bestellten Betreuer zu denken. Das Problem ist: Jeder weiß um die Sinnhaftigkeit solcher Vertretungsbefugnisse und Willenserklärungen – doch meist wird der richtige Zeitpunkt übergangen, an dem man stressfrei im Familien- oder Freundeskreis darüber reden und dann auch handeln kann. Wegschieben führt dann aber oft unnötig zu viel Leid, Not und Streit. Dann reden wir doch einmal über dieses Tabu-Thema:Wenn der Mensch zum Betreuten wird… Patientenverfügung, Vollmacht, Betreuung: Ein heikles Thema zwischen Jung und Alt.

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Moderation: Bert Siegelmann

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