Darmstadt/Bensheim – Mit emotionalen Szenen hat am Freitag vor dem Landgericht Darmstadt der Prozess gegen den 37-jährigen Wahid H. begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Afghanistan stammenden Mann vor, im Dezember 2024 seine geschiedene Frau in Bensheim (Kreis Bergstraße) vor den Augen der gemeinsamen Tochter getötet zu haben.
Staatsanwalt Sebastian Zwiebel zeichnete in seiner Eröffnungsrede das Bild eines Mannes, der die Emanzipation seiner Frau nicht akzeptieren konnte. H. habe sie kontrolliert, geschlagen und ihr Vorschriften gemacht. Als sie sich scheiden ließ und das Sorgerecht für zwei Kinder beantragte, habe er aus „von Besitzdenken getriebener Wut“ gehandelt und sie mit „unbedingtem Vernichtungswillen“ ermordet.
Die Tat ereignete sich am 4. Dezember 2024. Nach Überzeugung der Anklage verschaffte sich H. in der Nacht Zutritt zur Wohnung seiner Ex-Frau. In der Küche soll er ihr mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten haben. Die damals zehnjährige Tochter beobachtete die Szene, der neunjährige Bruder befand sich im Nebenzimmer.
Zum Auftakt sagten rund ein Dutzend Zeugen aus – darunter Nachbarn, Sanitäter und Familienhelfer. Sie schilderten, wie die Kinder nach der Tat blutverschmiert zu einem Nachbarn flüchteten, der die Polizei alarmierte. Mehrfach verwiesen sie auf die Schilderungen der Tochter, die den Angriff direkt miterlebt hatte.
Eine Familienhelferin, die Mutter und Kinder seit ihrem Umzug betreut hatte, brach im Zeugenstand in Tränen aus. Sie berichtete, das Mädchen habe die Tat detailreich beschrieben und später ein Bild gemalt: einen Engel mit blutigem Hals.
Die Kinder wurden nach der Tat zunächst in einer Wohngruppe untergebracht und später psychiatrisch behandelt.
Wahid H. zeigte sich am ersten Verhandlungstag unkooperativ. Er weigerte sich zunächst, auf der Anklagebank Platz zu nehmen, und stritt die Tat ab. Seine Frau habe zu ihm zurückkehren wollen, er sei unschuldig. Zudem lehnte er seine Pflichtverteidigerin ab. Auffällig war auch sein Verhalten während der Aussage seines Bruders: H. versteckte sich halb unter einem Stuhl.
Der Angeklagte wurde wenige Stunden nach der Tat in Tatortnähe festgenommen. Bislang sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt.