Mo., 02.09.2024 , 16:08 Uhr

Mosbach/Walldürn: Haft für "Life Coach" wegen Geiselnahme und Vergewaltigung

Ein selbst ernannter Lebensberater ist wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung zu elf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er soll über Jahre hinweg Frauen in seinem Haus in Walldürn im Dreiländereck Baden-Württemberg – Hessen – Bayern missbraucht haben. Sein Bruder half ihm nach Überzeugung des Landgerichts Mosbach bei seinen Taten: Er wurde wegen Beihilfe zur Geiselnahme und wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Öffentlichkeit war abgesehen von der Urteilsverkündung von dem Verfahren ausgeschlossen. Für zahlreiche schwere Straftaten kurz vor der Verhaftung des Hauptangeklagten im Oktober 2022 wurde er laut Gericht nicht verurteilt, weil er wegen massiven Drogenkonsums als nicht schuldfähig eingestuft wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters, Michael Haas, bot der 38-jährige Angeklagte als „Life Coach“ Online-Seminare und „Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung“ in seinem Haus an. „Er hatte keine Ausbildung dafür, aber war durchaus erfolgreich“, sagte der Richter.

Richter: „Life Coach“ verunsicherte Frauen gezielt
Er sprach in Bezug auf den Angeklagten von einer „frauenverachtenden Einstellung“. Von 2019 an nutzte der Deutsche die Coaching-Angebote in seinem Haus in Walldürn demnach dazu, Frauen gezielt zu verunsichern. In der Zeit bis zu seiner Festnahme im Oktober 2022 misshandelte der 38-Jährige laut Gericht sieben Frauen, auch ein Mann war Geschädigter. Der 25-jährige Bruder soll ihn demnach bei seinen Taten unterstützt haben – er soll aber auch selbst Frauen vergewaltigt haben. Im Oktober 2022 gelang es einem Opfer, einen Notruf abzusetzen. In der folgenden Nacht durchsuchten Einsatzkräfte das Haus und nahmen die Angeklagten fest. Der Hauptangeklagte kam vorübergehend in eine psychiatrische Einrichtung, sitzt aber seit Mai 2023 in Untersuchungshaft, wie es zum Prozessauftakt hieß. Zum Auftakt des umfangreichen Prozesses Anfang Februar hatten die Nebenklage – darunter auch die Ehefrau des Angeklagten – und die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt. Diesem gab das Gericht statt. Grund dafür sei, dass während der Verhandlung Details aus dem persönlichen Lebensbereich der Nebenklägerinnen besprochen werden, teilte das Gericht mit. Ursprünglich sollten die Brüder in zwei getrennten Verfahren angeklagt werden. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe wurden die Vorwürfe gegen die beiden jedoch gemeinsam verhandelt. Die Anklage umfasste mehrere Hundert Seiten. Das Verfahren zog sich über 27 Hauptverhandlungstage. 30 Zeugen wurden laut Richter gehört sowie elf Sachverständige.

Nicht jeder „Coach“ besitzt anerkannte Qualifikation
Alexander Brungs, Vorstandsmitglied des Deutschen Coachingverbandes, schrieb in einem Artikel für das Wirtschaftsmagazin „Business Punk“, dass von aktuell weit mehr als 50.000 Coaches in Deutschland wohl nur rund ein Viertel eine anerkannte Qualifikation besitze. „Die Restlichen sind nicht selten Blender“, schrieb er. Um sich als Kunde abzusichern, empfahl Brungs, darauf zu achten, ob ein Coach etwa über eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband verfüge. Dies garantiere „ein bestimmtes Qualitätsniveau“. (dpa/mj)

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