Hintergrund sind demnach wiederholte Bodensenkungen und Tagesbrüche oberhalb des ehemaligen Bergwerkfeldes seit 2019. Nachdem Gespräche zu keiner Einigung geführt hatten, hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd dem Gericht zufolge Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung angeordnet – und diese für sofort vollziehbar erklärt.
Die Klägerin bat zunächst vergeblich um vorläufigen Rechtsschutz. Auch in der Hauptsache sei die Klage unbegründet, urteilte nun das Verwaltungsgericht. Die schädlichen Bodenveränderungen seien zweifelsfrei auf das ehemalige Steinkohlebergwerk zurückzuführen. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden. (dpa/lrs)