Die nahende OB-Wahl in Ludwigshafen sorgt für Aufsehen. Nun entschied ein Gericht: Ein Antrag eines AfD-Politikers – der Partei, die bei der Bundestagswahl lokal stark abschnitt – ist unzulässig.
Im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen hat das Verwaltungsgericht Neustadt eine wegweisende Entscheidung getroffen: Der Eilantrag des AfD-Politikers Joachim Paul gegen seinen Ausschluss von der Wahl wurde am Montag als unzulässig abgewiesen.
Paul hatte versucht, kurzfristig per Gerichtsbeschluss doch noch auf den Stimmzettel zu kommen – nachdem der Wahlausschuss ihn Anfang August wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zugelassen hatte. Doch laut Verwaltungsgericht sei ein solcher Schritt nicht vorgesehen: Stattdessen müsse Paul den Weg des nachträglichen Wahlprüfungsverfahrens beschreiten – also erst nach der Wahl auf dem Rechtsweg Einspruch einlegen.
Zur Begründung heißt es, kurzfristige Eilverfahren könnten unmittelbar vor Wahlen zu rechtlicher Unsicherheit und organisatorischem Chaos führen. Das Gericht stellte zudem klar: Es seien keine offensichtlichen Fehler im Vorgehen der Stadt erkennbar. Die Zweifel des Wahlausschusses an Pauls Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung seien – Zitat – „nachvollziehbar“.
Die Stadt Ludwigshafen setzt nun die Wahlvorbereitungen ohne den AfD-Kandidaten fort. Die Stimmzettel werden ohne seinen Namen gedruckt. Ab dem 8. September öffnet das Briefwahlbüro im Pfalzbau, Briefwahl kann bereits beantragt werden – schriftlich, digital oder vor Ort.
Gegen den Gerichtsbeschluss ist noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich – allerdings nur innerhalb von zwei Wochen. Die OB-Wahl selbst ist für den 21. September angesetzt. (Bild: RNF / Mit Material von dpa/lrs)