Mi., 31.07.2024 , 11:02 Uhr

Rhein-Neckar: Afrikanische Schweinepest – Kreis richtet „Infizierte Zone“ zwischen Biblis und Einhausen ein

Rhein-Neckar. Ende vergangener Woche wurde erstmals ein totes Wildschwein im Kreis Bergstraße positiv auf das Afrikanische Schweinevirus getestet. Der Rhein-Neckar-Kreis will nun in einem Radius von 15 Kilometern um den Fundort zwischen Biblis und Einhausen herum eine sogenannte Infizierte Zone mittels einer Allgemeinverfügung ausweisen. Das hat nach Kreis-Angaben für die in dieser Zone gelegenen Kommunen konkrete Auswirkungen.

Jagdverbot und Wegegebot im Wald 

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wird für die betroffenen Städte und Gemeinden eine Allgemeinverfügung erlassen. In dieser werden voraussichtlich unter anderem ein Jagdverbot und ein Wegegebot im Wald geregelt werden. Auswirkungen habe das auch auf landwirtschaftliche Betriebe, worauf das Landratsamt in einer Mitteilung nicht näher einging.

Das Landratsamt befinde sich mit dem zuständigen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) zudem in Abstimmung hinsichtlich weiterer Allgemeinverfügungen für eine Zone mit 25 Kilometern um den Fundort des verendeten Tieres herum. Auch in dieser sogenannten Pufferzone können nach Angaben des Landratsamtes entsprechende Maßnahmen verfügt werden.

Jäger sollen zu Blutprobe von Schweinen verpflichtet werden

Unabhängig vom aktuellen Fund in Hessen werde es eine weitere Allgemeinverfügung geben, die für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis gilt und in der ein Monitoring bei Wildschweinen und Hausschweinen angeordnet wird. Jäger werden per Allgemeinverfügung verpflichtet, Blutproben von erlegten, verunfallten oder verendet aufgefundenen Wildschweinen zu entnehmen und diese zur Untersuchung auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Karlsruhe zu schicken. Die dazu notwendigen Probenmaterialien und Versandumschläge werden vom Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises zur Verfügung gestellt.

Der Erlass der Allgemeinverfügungen sollte in den kommenden zwei Tagen veröffentlicht werden, hieß es in einer Mitteilung von Dienstag. So müsse unter anderem noch die genaue Gebietskulisse, also die in der Sperrzone liegenden Flächen und Gemarkungen, festgelegt werden. (dls)

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