Di., 30.01.2024 , 12:38 Uhr

Rhein-Neckar: Erntehelfer um Mindestlohn betrogen – 200 000 Euro Bußgelder für Inhaber von Betrieb

Rhein-Neckar. Gegen die Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, der Freiland-Gemüse in der Metropolregion Rhein-Neckar anbaut, sind Bußgelder in Höhe von etwa 200 000 Euro festgesetzt worden. Nach Angaben des Zolls zahlten die Inhaber nicht den tariflich bestimmten Mindestlohn an Erntehelfer. Außerdem zog der Zoll einen Ertrag in Höhe von rund 300 000 Euro ein, der durch die Unterschreitung des Mindestlohns erlangt werden konnte.

Bei der Kontrolle habe es auch Durchsuchungen und Befragungen unter Einsatz von Dolmetschern gegeben. Daten seien unter anderem bezüglich der Arbeitszeiten und der Erntemengen mittels eines Firmen-eigenen EDV-Systems ausgewertet worden.

Im Ergebnis stellte der Zoll Mindestlohnverstöße in einer Gesamthöhe von etwa 300 000 Euro fest, die den Erntehelfern vorenthalten wurden. Die daraus resultierenden Bußgelder wurden in einer Höhe von etwa 200 000 Euro festgesetzt.

Es komme häufig vor, dass Erntehelfer nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn erhielten. „Häufig fordern Arbeitgeber von den Erntehelfern überhöhte Mieten für die Unterkünfte, ziehen Geld für Arbeitsgeräte ab oder betrügen bei der Erfassung der Arbeitszeit“, erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. „Insbesondere ausländische Erntehelfer kennen selten ihre Rechte, sind abhängig von den jeweiligen Arbeitgebern und können sich auf Grund der Sprachbarrieren nur schlecht verständigen“, wird Holm weiter zitiert.

Auch deshalb lege der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Saisonarbeit. Immer wieder würden in „personalintensiven Branchen“, mit stark variierenden Arbeitszeiten und Arbeitsaufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Formen festgestellt.

Mit kontinuierlichen Prüfungen sorgten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter komme. Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiter ordnungsgemäß beschäftigt, könne mit Schwarzarbeitern konkurrieren, teilte Holm abschließend mit. (pol/dls)

landwirtschaft rhein-neckar Zoll

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