Fr., 03.03.2023 , 10:45 Uhr

Rhein-Neckar-Kreis: Aufstallungspflicht aufgrund von Geflügelpest

Wegen der Geflügelpest gilt ab 4. März in ausgewiesenen Risikogebieten im Rhein-Neckar-Kreis eine Aufstallungspflicht. Die Allgemeinverfügung soll die Ausbreitung des Virus verhindern und gilt unter anderem in den Gemeinden Brühl, Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen, Dossenheim, Plankstadt und Ketsch. Außerdem in den Städten Schwetzingen, Ladenburg, Eppelheim und Hockenheim. Darüber hinaus sind Geflügelausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen im gesamten Landkreis untersagt. Die Aufstallungspflicht ist befristet auf 31. März. Nachdem am 16. Februar ein Fall von Geflügelpest bei einem Wanderfalken im Kreis bestätigt worden war, wurden weitere tote Vögel geboren, unter anderem eine Möwe in Dossenheim am 1. März. Obwohl das Geflügelpestvirus noch durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut offiziell bestätigt werden muss, sind weitere schärfere tiergesundheitliche Maßnahmen in Anbetracht der Häufung der festgestellten Fälle zwingend erforderlich.

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