Wie das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises mitteilt, wird die aufgrund der Geflügelpest angeordnete Aufstallungspflicht bis zum 24. April verlängert.
Bereits Mitte Februar trat die Infektionskrankheit bei einigen Wildvögeln an verschiedenen Orten in der Region auf. Zuletzt wurde bei einer in Neckargemünd tot aufgefundenen Möwe am 31. März die Geflügelpest festgestellt.
Die Aufstallungspflicht gilt seit 8. März im gesamten Landkreisgebiet und sollte ursprünglich am 11. April auslaufen. Die davon betroffenen Geflügelarten, wie beispielweise Hühner, Gänse oder Enten müssen deshalb weiterhin in geschlossenen Ställen oder einer dichten Abdeckung, die gegen Wildvögel gesichert ist, bleiben.
Auch Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind im Zeitraum untersagt. Um alle Geflügelhaltungen vor Infektionen zu schützen werden alle Geflügelhalter dringend aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.