Fr., 21.06.2024 , 11:22 Uhr

Rhein-Neckar: Kreis warnt vor Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest - Nachweis im Landkreis Groß-Gerau

Rhein-Neckar-Kreis. Die hoch ansteckende Afrikanische Schweinepest (ASP) verbreitet sich. Im Juni 2024 wurde sie nun auch im Landkreis Groß-Gerau in Hessen, 40 Kilometer von der Kreisgrenze entfernt, nachgewiesen. Wie der Rhein-Neckar-Kreis weiter mitteilte handelt es sich dabei um eine Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt. Bei den betroffenen Tieren führe die Erkrankung zu schweren Symptomen und hoher Sterblichkeit. Für Menschen ist ASP ungefährlich. Infizierte Schweine werden von der Gewinnung von Lebensmitteln ausgeschlossen. Erstmals trat die Schweinegrippe hierzulande 2017 in Brandenburg auf.

Ein ASP-Ausbruch bei Wildschweinen führe in der betroffenen Region zu Einschränkungen bei der Jagd und in den dort gelegenen Schweinehaltungen und könne sich auf die Pflanzenproduktion sowie die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen auswirken. Ein Ausbruch der Tierseuche habe somit erhebliche wirtschaftliche Folgen für landwirtschaftliche Betriebe. Daher müsse alles unternommen werden, um die ASP von Haus- und Wildschweinen fernzuhalten und einen möglichen Seuchenausbruch rasch einzugrenzen, hieß es in einer Mitteilung des Kreises.

Das Virus der ASP ist sehr widerstandsfähig und überlebt in Nahrungsmitteln teilweise Monate und Jahre. Wild- und Hausschweine können sich über das Fressen kontaminierter Lebensmittel infizieren. Hauptgefahr für den Eintrag der ASP in die Schweinepopulation im Rhein-Neckar-Kreis sind somit achtlos weggeworfene Lebensmittel. Das Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine ist unter anderem aus diesem Grund bereits seit langer Zeit verboten.

Um einen Eintrag der ASP in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu verhindern, weisen Veterinäramt und Verbraucherschutz Schweinehalter dringend darauf hin, Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Tierhaltungen einzuhalten. Unter dem Begriff Biosicherheitsmaßnahmen werden Vorsichtsmaßnahmen verstanden, die den Eintrag gefährlicher Tierseuchenerreger aus der Umwelt erschweren sowie eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Betrieben verhindern.

Eine Früherkennung der ASP ist nach Kreis-Angaben von großer Bedeutung. Aus diesem Grund sei in Baden-Württemberg frühzeitig ein ASP-Monitoring aufgebaut worden, bei dem die Jäger, das Veterinäramt und Verbraucherschutz sowie der Wildtierbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises Kadaver auf das ASP-Virus untersuchen. In Absprache mit dem Ministerium wurde aufgrund des aktuellen ASP-Ausbruchs in Hessen beschlossen, das bereits etablierte ASP-Probenmonitoring auf das erlegte Wild auszuweiten. Die detaillierten Informationen zum verstärkten Monitoring erhalten Jagdausübungsberechtigte von der Jagdbehörde. Jäger werden dringend gebeten, erlegte Wildschweine auf ASP zu beproben sowie aufgefundene Wildschweinkadaver beim Veterinäramt und Verbraucherschutz zu melden.

(dls)

Rhein-Neckar-Kreis Schweinepest

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