Fr., 06.12.2024 , 07:37 Uhr

Rhein-Neckar-Kreis: Wildschweinjagd und Feuerwerk wieder erlaubt – Kreis lockert die Regeln nach Ausbruch von Schweinepest

Anfang August wurde im Norden Baden-Württembergs der erste Fall von Schweinepest seit mehr als zwei Jahren nachgewiesen. Nun lockert der Rhein-Neckar-Kreis die strengen Regeln. Was ist erlaubt?

Heidelberg. Rund vier Monate nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg lockert der Rhein-Neckar-Kreis die strengen Regeln. Von diesem Freitag an dürfen fast im kompletten Kreisgebiet wieder Wildschweine gejagt werden, wie das Landratsamt in Heidelberg mitteilte. Auch dies sei ein wichtiger Aspekt der Seuchenbekämpfung. Denn um die Schutzmaßnahmen langfristig wieder aufheben zu können, sei auch die Reduzierung des Schwarzwildbestandes erforderlich.

Anfang August hatte ein Jäger bei Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis ein sichtbar erkranktes Wildschwein erlegt, bei dem die Schweinepest nachgewiesen wurde.

Feuerwerk an Silvester nun doch erlaubt

Weil nach dem ersten Fund eines infizierten Wildschweins vor rund vier Monaten seitdem kein zweiter positiver Fall im Rhein-Neckar-Kreis verzeichnet wurde, darf der Mitteilung zufolge an Silvester nun überall im Landkreis am 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerk abgebrannt werden.

Zuvor hatte es Ausbrüche der Krankheit in den Nachbarbundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz gegeben. Der Fall im Rhein-Neckar-Kreis ist der erste in Baden-Württemberg seit dem bislang einzigen Vorfall vor zwei Jahren im Kreis Emmendingen. Nach dem Fund des Wildschweins waren rund um den Fundort mehrere Sperrzonen eingerichtet worden, in denen besondere Maßnahmen gelten.

Schweinepest für Menschen ungefährlich

Die Schweinepest ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Auf den Menschen ist das Virus nicht übertragbar. Es ist nicht möglich, Schweine durch eine Impfung zu schützen. Das Virus wird über den direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren übertragen. Es kann aber auch indirekt über verschmutzte Gegenstände wie Werkzeuge, Autos, Schuhe, Lebensmittel oder über kontaminiertes Futter von einem Tier aufs nächste übergehen.

Für schweinehaltende Betriebe gilt ein Ausbruch der Krankheit als existenzbedrohendes Risiko. Neben der Tötung des Tierbestandes droht auch ein Verlust der Genetik und eine Bestandssperre mit daraus folgenden Platz- und Tierschutzproblemen. (dpa/lsw)

Afrikanische Schweinepest Rhein-Neckar-Kreis

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