Gegen den Inhaber eines Fachgeschäftes für E-Zigaretten im Rhein-Neckar-Kreis wurde eine Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Zollbehörde wirft dem Mann vor, einen Schaden von rund 20 000 Euro verursacht zu haben, weil er mehr als 120 Liter unversteuerte Substitute verarbeitete. Substitute für Tabakwaren sind nach Angaben des Hauptzollamtes in Karlsruhe Erzeugnisse, die zum Konsum mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise, die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Diese Produkte, die als Komponenten zur Selbstfertigung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten angeboten werden, unterliegen als Steuergegenstand der Tabaksteuerpflicht, so die Zöllner. Die jetzt entdeckten Substitute stammten überwiegend aus Frankreich. Gegen den Inhaber des Fachgeschäfts wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Tabakwaren sichergestellt. (mho)