Sa., 27.01.2024 , 11:28 Uhr

Rheinland-Pfalz: 245 000 Grundsteuererklärungen fehlen - Verspätungszuschlag droht

In Rheinland-Pfalz haben Ende 2023 noch immer rund 245 000 Grundsteuererklärungen gefehlt. Insgesamt seien bereits mehr als 318 600 Erinnerungsschreiben versendet worden, teilte das Finanzministerium in Mainz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Sollte auch nach einer solchen Erinnerung keine Erklärung beim jeweiligen Finanzamt eingehen, könne ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Bislang sei das aber noch nicht geschehen.

Die neue Grundsteuer-Berechnung soll ab 2025 gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten – von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden, in Rheinland-Pfalz sind es rund 2,5 Millionen Immobilien.

Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert.

Das Finanzministerium in Mainz erklärte weiter, ein Finanzamt könne den Grundsteuerwert von 2025 an auch schätzen. «Auch wenn das Finanzamt stets eine realistische Schätzung anstrebt, kann diese möglicherweise zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer ausfallen.» Die Schätzung ersetze auch nicht die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung.

Es sei bereits mit der Schätzung von Grundsteuerwerten begonnen worden. Die Finanzverwaltung setze alles daran, den Kommunen die ab 2025 geltenden Grundsteuermessbeträge rechtzeitig bereitzustellen, damit diese dann in der Lage seien, die Hebesätze für die Grundsteuer zu bestimmen.

Die bisherige Auswertung der Bescheide habe gezeigt, dass sich die Grundsteuerreform in den einzelnen Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich auswirke – also mal zu steigenden und mal zu sinkenden Grundsteuerwerten führe. Es lasse sich von Seiten des Landes ergo nicht prognostizieren, ob die Hebesätze der Kommunen im Zuge der Reform eher steigen oder eher sinken werden.

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