Di., 10.12.2024 , 08:30 Uhr

Rheinland-Pfalz: Laut Studie große Unterschiede bei Friedhofsgebühren

Die Kosten für die letzte Ruhe liegen in Städten und Gemeinden im Bundesland teils erheblich auseinander. Eine Studie nennt Beispiele – und mögliche Gründe.

Mainz. Bei den Friedhofsgebühren in Rheinland-Pfalz gibt es einer Studie zufolge deutliche Unterschiede. Das teilten der Steuerzahlerbund und die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas nach einer Befragung von 50 Städten und Gemeinden im Bundesland mit. Diese habe unter anderem ergeben, dass die Gebühren für dieselbe Grabart teils um das Vielfache voneinander abweichen, hieß es.

So müsse etwa ein Bürger in der Landeshauptstadt Mainz für ein Erdwahlgrab bei 30 Jahren Nutzungsdauer insgesamt 4.861 Euro zahlen, aber ein Bürger aus Bad Ems (Rhein-Lahn-Kreis) 1.940 Euro. Beim Urnenreihengrab sei Frankenthal mit 2.143 Euro bei 20 Jahren Nutzungsdauer der «Spitzenreiter» – dagegen koste es bei gleicher Nutzungsdauer in Bad Dürkheim 507 Euro.

Preise für Baumbestattung

Bei der beliebter werdenden Baumbestattung ist Morbach (Kreis Bernkastel-Wittlich) der Studie zufolge mit 2.970 Euro bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren am teuersten, wogegen es zum Beispiel in Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis) mit 890 Euro weitaus günstiger sei.

Beim Vergleich der Einzelleistungen ergeben sich demnach noch größere Unterschiede. So kostet etwa das Beisetzen einer Urne (Öffnen und Schließen der Grabstelle) in Grünstadt (Kreis Bad Dürkheim) 500 Euro, aber in Bad Ems 60 Euro. Für die Beisetzung eines Sarges im Erdreihengrab wird in Alzey rund 1.690 Euro verlangt, wogegen es im nahegelegenen Worms 450 Euro kostet. (dpa/lrs)

Im bundesweiten Gebührenvergleich schneiden die rheinland-pfälzischen Kommunen den Angaben zufolge bei allen Grabarten günstiger ab.

Langsamer Anpassungsrhythmus

Als wichtige Ursache für hohe Gebührensteigerungen sehen Steuerzahlerbund und Aeternitas demnach den eher langsamen Anpassungsrhythmus der Kommunen. So seien rund ein Drittel der Satzungen der untersuchten Städte und Gemeinden nicht oder nur geringfügig geändert worden. Beispielsweise stamme die Gebührensatzung von Bad Ems von 2010, die von Grafschaft von 2011 und die von Bingen von 2014 – das erkläre auch, warum einige Kommunen im Vergleich bemerkenswert günstig abschneiden, hieß es.

Nach Auffassung des Steuerzahlerbundes und Aeternitas könnten kommunale Friedhöfe aber auch sparsamer geführt werden. (dpa/lrs)

Friedhof Gebühren rheinland-pfalz

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